Bin ich berechtigt?
Die Nutzung von Festpreisen steht allen Selbstständigen offen. Auch Personengesellschaften können diese nutzen, sofern alle Gesellschafter natürliche Personen sind.
Wofür gelten die Festzinssätze?
Sie gelten im Wesentlichen für Folgendes:
- geschäftliche Kilometer
- Abzugsfähigkeit für die geschäftliche Nutzung des Hauses
- Anpassungen für die private Nutzung von Geschäftsräumen
Wir betrachten die Regeln für die Berechnung der Festzinssätze und wann diese verfügbar sind.
Geschäftlich gefahrene Kilometer
Anstatt die tatsächlichen Kosten für Kauf, Wartung und Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder Motorrads geltend zu machen, können Unternehmen die abzugsfähigen Ausgaben anhand eines festen, kilometerbasierten Satzes berechnen. Die Sätze lauten:
| Fahrzeugtyp | Pence pro Meile | |
|---|---|---|
|
Autos und Lieferwagen |
– bis zu 10.000 Meilen | 45 |
| – über 10.000 Meilen | 25 | |
| Motorräder | 24 | |
Es ist wichtig zu beachten, dass die Pauschale für ein bestimmtes Fahrzeug beibehalten werden muss, solange es im Unternehmen genutzt wird. Daher ist ein detailliertes Fahrtenbuch unerlässlich. Zusätzliche berufsbedingte Kosten wie Parkgebühren und City-Maut müssen weiterhin erfasst und geltend gemacht werden. Wurden Investitionszulagen geltend gemacht, kann die Pauschale nicht angewendet werden. Ebenso kann die Pauschale nicht verwendet werden, wenn beispielsweise ein Lieferwagen als abzugsfähige Zahlung nach dem Zuflussprinzip abgerechnet wurde.
Geschäftliche Nutzung von Zuhause
Es ist üblich, dass Selbstständige zumindest teilweise von zu Hause aus arbeiten. Unter bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise durch die ausschließliche Nutzung eines Teils der Wohnung für geschäftliche Zwecke für einen bestimmten Zeitraum, können Steuervorteile in Anspruch genommen werden. Wichtig ist jedoch, dass ein Teil der Wohnung nicht ausschließlich für geschäftliche Zwecke genutzt wird, es sei denn, dies ist unbedingt erforderlich, da dies die Steuerbefreiung für den Hauptwohnsitz beim späteren Verkauf der Immobilie einschränkt. Anstatt die tatsächlichen Kosten für den Betrieb einer Wohnung (z. B. Strom, Telefon und Internet) anteilig für die Geschäftstätigkeit geltend zu machen, kann ein Pauschalbetrag als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Bei Anwendung des Pauschalbetrags gelten folgende Sätze:
| Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden pro Monat | Zulässiger Betrag |
|---|---|
| 25 oder mehr | £10 |
| 51 oder mehr | £18 |
| 101 oder mehr | £26 |
Die geleisteten Arbeitsstunden umfassen die Stunden, die Sie oder ein Mitarbeiter ausschließlich und vollständig in Ihrem Haus für geschäftliche Zwecke verrichten. Nach einem Jahr mit Festpreis können Sie wieder auf die tatsächlichen Kosten umstellen.
Private Nutzung von Geschäftsräumen
Werden Räumlichkeiten sowohl als Wohn- als auch als Geschäftsräume genutzt (z. B. eine Gaststätte), müssen die Gesamtkosten der Immobilie um den privaten Nutzungsanteil bereinigt werden. Hierfür kann ein fester Betrag verwendet werden, der den zu versteuernden Gewinn erhöht. Diese Regelung gilt nur für Räumlichkeiten, die hauptsächlich für gewerbliche Zwecke genutzt werden.
Die feste Skala ist wie folgt und gilt für jeden Monat (oder Teilmonat), der in den Zeitraum fällt:
| Anzahl der relevanten Insassen | Pauschalpreis pro Monat |
|---|---|
| 1 | £350 |
| 2 | £500 |
| 3 oder mehr | £650 |
Die „Anzahl der relevanten Nutzer“ basiert darauf, wie viele Personen (einschließlich Kinder) die Geschäftsräume jeden Monat (oder Teil eines Monats) als Privatwohnung nutzen.
Die britische Steuerbehörde HMRC hat mitgeteilt, dass der Pauschalbetrag alle Haushaltswaren und -dienstleistungen, Lebensmittel und alkoholfreie Getränke sowie Nebenkosten umfasst, jedoch nicht Hypothekenzinsen, Miete, Gemeindesteuer oder Grundsteuer. Dies führt dazu, dass die oben genannten Sätze als teure Nachberechnungen erscheinen, da für diese weiteren Ausgaben eine zusätzliche Anpassung erforderlich ist.















