Der Begriff des Wohnsitzes im Vereinigten Königreich ist von grundlegender Bedeutung für die Ermittlung der britischen Steuerpflicht einer Person.
Der Statutory Residence Test (SRT) bietet durch eine Reihe von Prüfungen ein eindeutiges Verfahren zur Bestimmung des britischen Wohnsitzstatus einer Person. Dieser Status ist relevant für die Einkommensteuer, die Kapitalertragsteuer und die Erbschaftsteuer.
Sobald dieser Status festgestellt ist, bestimmen weitere Regelungen den Umfang der britischen Steuerpflicht einer Person. Diese Regelungen können neben britischem Recht auch Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Ländern umfassen. Diese Regelungen werden in diesem Merkblatt nicht behandelt.
Tage zählen
Die SRT stützt sich maßgeblich auf das Konzept der Zählung von „Aufenthaltstagen“ im Vereinigten Königreich im jeweiligen Steuerjahr. Daher ist es wichtig, die Bedeutung dieses Begriffs zu verstehen. Grundsätzlich gilt: Ein Aufenthaltstag ist ein Tag, an dem sich die betreffende Person um Mitternacht im Land aufhielt. Es gibt zwei Ausnahmen:
- Die Person reist an diesem Tag ausschließlich als Passagier ein und verlässt das Vereinigte Königreich am nächsten Tag und nimmt dazwischen keine Aktivitäten wahr, die in einem wesentlichen Umfang nicht mit ihrer Durchreise durch das Vereinigte Königreich zusammenhängen.
- Die betreffende Person würde sich am Ende des Tages nicht mehr im Vereinigten Königreich aufhalten, wenn nicht außergewöhnliche, außerhalb ihrer Kontrolle liegende Umstände sie an der Ausreise hindern würden, und sie würde beabsichtigen, auszureisen, sobald diese Umstände dies zulassen.
Eine weitere Regelung gilt, wenn eine Person in mindestens einem der drei vorangegangenen Steuerjahre im Vereinigten Königreich ansässig war und mindestens drei Verbindungen zum Vereinigten Königreich hat. In diesem Fall muss der Gesamtzahl der „Mitternachtstage“ der Betrag aller anderen Tage, an denen sich die Person im Vereinigten Königreich aufgehalten hat und der 30-Tage-Grenze überschreitet, hinzugerechnet werden.
Drei Tests
Der SRT basiert auf drei Prüfungen, die in jedem Fall in einer bestimmten Reihenfolge zu prüfen sind. Die Prüfungen werden auf die Fakten des „maßgeblichen Steuerjahres“ angewendet, d. h. des Jahres, für das der Wohnsitzstatus ermittelt wird:
- Zunächst ist der automatische Auslandsnachweis (Automatic Overseas Test, AOT) zu prüfen. Ist dieser Nachweis erbracht, gilt die betreffende Person im relevanten Steuerjahr nicht als im Vereinigten Königreich ansässig, und es sind keine weiteren Prüfungen erforderlich. Ist der AOT nicht erbracht, fahren Sie mit folgendem fort:
- Der automatische Wohnsitztest (Automatic Residence Test, ART). Wenn dieser Test bestanden ist, gilt die Person im betreffenden Steuerjahr als im Vereinigten Königreich ansässig und es sind keine weiteren Tests erforderlich. Wenn der Test nicht bestanden ist, fahren Sie mit dem nächsten Schritt fort.
- Der Sufficient Ties Test (STT). Wenn dieser Test bestanden ist, gilt die Person als im Vereinigten Königreich ansässig; andernfalls gilt sie als nicht ansässig.
Die detaillierten Bedingungen für jeden Test werden weiter unten erläutert. Es gibt weitere Tests, die nur dann Anwendung finden, wenn die betreffende Person im betreffenden Jahr verstorben ist; diese werden hier jedoch nicht behandelt.
Der automatische Auslandstest (AOT)
Es gibt drei mögliche Kriterien im AOT (Adjusted Tax Test), und wenn eine Person eines davon erfüllt, gilt sie im betreffenden Steuerjahr nicht als in Großbritannien ansässig. Die Bedingungen sind, dass die Person:
- war in einem oder mehreren der drei vorangegangenen Steuerjahre im Vereinigten Königreich ansässig und hält sich im betreffenden Steuerjahr weniger als 16 Tage im Vereinigten Königreich auf.
- war nicht in allen drei vorangegangenen Steuerjahren im Vereinigten Königreich ansässig und hält sich im betreffenden Steuerjahr weniger als 46 Tage im Vereinigten Königreich auf.
- Sie arbeiten Vollzeit im Ausland und halten sich im betreffenden Steuerjahr weniger als 91 Tage im Vereinigten Königreich auf und verbringen nicht mehr als 30 Tage mit Arbeit (derzeit definiert als mehr als drei Stunden) im Vereinigten Königreich im betreffenden Steuerjahr.
Die ersten beiden Tests basieren lediglich auf einer Zählung der Tage und ignorieren das Vorhandensein anderer Faktoren, wie beispielsweise andere Verbindungen zum Vereinigten Königreich, etwa die Verfügbarkeit von Unterkünften im Vereinigten Königreich.
Für den dritten Test gelten Bedingungen, die von allen zu beachten sind, die planen, im Ausland zu arbeiten – sei es als Angestellter oder Selbstständiger. Insbesondere die Aufenthalts- und Arbeitstage müssen sorgfältig geprüft werden. Darüber hinaus ist Folgendes zu beachten:
- Die betreffende Person muss „ausreichende Auslandsstunden“ leisten, die über das Steuerjahr berechnet werden. Dies entspricht einem Durchschnitt von 35 Stunden pro Woche während des gesamten Abwesenheitszeitraums. Verschiedene Faktoren wie Urlaub und Krankheitsurlaub können berücksichtigt werden, um den Durchschnitt effektiv zu verbessern.
- Arbeitstage in Großbritannien müssen nicht mit Anwesenheitstagen übereinstimmen. So kann beispielsweise ein Tag, an dem in Großbritannien gearbeitet wird, die betreffende Person aber Großbritannien vor Tagesende verlässt, durchaus als Arbeitstag gelten.
Die britische Steuerbehörde HMRC erwartet einen Nachweis, wenn behauptet wird, dass die Frist für einen Arbeitstag nicht überschritten wurde.
Aufgrund der Struktur der nachfolgenden Tests ist es von entscheidender Bedeutung, dass ein im Ausland arbeitender Ausländer den AOT besteht und als nicht ansässig behandelt wird, da er sonst bei den späteren Tests wahrscheinlich auf ein echtes Problem stoßen wird.
Der automatische Wohnsitztest (ART)
Wenn die Voraussetzungen für die Steuererstattung nicht erfüllt sind, muss die betreffende Person als Nächstes die Bedingungen der Steuererstattung prüfen. Diese Voraussetzung gilt als erfüllt, wenn eine der folgenden Bedingungen für die betreffende Person im betreffenden Steuerjahr zutrifft:
- Sie halten sich im Steuerjahr 183 Tage oder länger im Vereinigten Königreich auf.
- Sie besitzen einen Wohnsitz im Vereinigten Königreich und halten sich dort im betreffenden Jahr an mindestens 30 verschiedenen Tagen auf. Der Zeitraum, in dem der Wohnsitz verfügbar ist, muss mindestens 91 aufeinanderfolgende Tage betragen, und mindestens 30 dieser Tage müssen in das betreffende Steuerjahr fallen.
- Sie arbeiten 365 Tage im Jahr in Großbritannien in Vollzeit, wobei sie mindestens 75 % ihrer Arbeitszeit in Großbritannien verbringen.
Die Regelung zum Wohnsitz kann von großer Bedeutung sein, denn wenn diese Regelung Anwendung findet, ist die Anzahl der Tage im Vereinigten Königreich irrelevant. Laut Gesetzgebung kann ein Wohnsitz ein Gebäude oder ein Teil eines Gebäudes sein und auch ein Schiff oder Fahrzeug umfassen. Er muss einen gewissen Grad an Dauerhaftigkeit oder Stabilität aufweisen, um als Wohnsitz zu gelten; dabei können jedoch besondere Umstände zu berücksichtigen sein. Besitzt die betreffende Person auch einen oder mehrere Wohnsitze im Ausland, findet die zweite oben genannte Regelung keine Anwendung, wenn sie sich im Steuerjahr mehr als 30 Tage in jedem dieser ausländischen Wohnsitze aufhält.
Der Test auf ausreichende Bindungen
Wenn die ersten beiden Prüfungen keine eindeutige Antwort auf die Frage des Wohnsitzstatus ergeben haben, muss die betreffende Person prüfen, wie die britische Umsatzsteuer (STT) für das betreffende Steuerjahr auf sie Anwendung findet. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die Person für dieses Jahr ausreichende Verbindungen zum Vereinigten Königreich hat. Dies hängt von zwei grundlegenden Bedingungen ab:
- ob die betreffende Person in einem der drei vorangegangenen Steuerjahre im Vereinigten Königreich ansässig war und
- die Anzahl der Tage, die die betreffende Person im betreffenden Steuerjahr im Vereinigten Königreich verbringt.
Die STT spiegelt den Grundsatz wider, dass je länger sich jemand im Vereinigten Königreich aufhält, desto weniger Verbindungen er zum Vereinigten Königreich haben kann, wenn er nicht dort ansässig sein möchte. Sie beinhaltet auch den Grundsatz, dass der Aufenthaltsstatus eher für diejenigen gelten sollte, die bereits dort ansässig sind, als für diejenigen, die derzeit nicht dort ansässig sind.
Im Rahmen des STT vergleicht eine Person die Anzahl ihrer Aufenthaltstage im Vereinigten Königreich mit fünf Anknüpfungspunkten. Personen, die wissen, wie viele Tage sie im Vereinigten Königreich verbringen und wie viele relevante Anknüpfungspunkte sie erfüllen, können dann feststellen, ob sie dort als ansässig gelten.
Die fünf Kategorien lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- familiäre Bindung – dies trifft zu, wenn entweder der Ehepartner oder ein minderjähriges Kind im betreffenden Steuerjahr im Vereinigten Königreich ansässig ist.
- eine Unterkunftsbindung – wenn eine Unterkunft für mindestens 91 Tage im Steuerjahr verfügbar ist und tatsächlich mindestens einmal genutzt wird
- eine Arbeitsbindung – wenn im betreffenden Steuerjahr mindestens 40 Arbeitstage mit jeweils drei Stunden oder mehr in Großbritannien stattgefunden haben.
- eine 90-tägige Bindung – mehr als 90 Tage wurden in einem oder beiden der beiden unmittelbar vorangegangenen britischen Steuerjahre im Vereinigten Königreich verbracht und
- Länderbindung – im betreffenden Steuerjahr wird mehr Zeit im Vereinigten Königreich verbracht als in jedem anderen einzelnen Land.
Eine Person, die in einem der drei vorangegangenen Steuerjahre im Vereinigten Königreich ansässig war, muss alle fünf Kriterien berücksichtigen und gilt als ansässig, wenn eine der folgenden Bedingungen zutrifft:
| Tage in Großbritannien | Anzahl der Verbindungen, die für die Begründung eines Wohnsitzes ausreichen |
|---|---|
| 16 – 45 | mindestens 4 |
| 46 – 90 | mindestens 3 |
| 91 – 120 | mindestens 2 |
| 121 – 182 | mindestens 1 |
Eine Person, die in keinem der drei vorangegangenen Jahre ansässig war, muss alle Bindungen außer der Landesbindung berücksichtigen und gilt in folgenden Fällen als ansässig:
| Tage in Großbritannien | Anzahl der Verbindungen, die für die Begründung eines Wohnsitzes ausreichen |
|---|---|
| 46 – 90 | alle 4 |
| 91 – 120 | mindestens 3 |
| 121 – 182 | mindestens 2 |
Sonderregeln für internationale Transportarbeiter
Die SRT-Regeln werden angepasst, wenn es sich bei einer Person um einen „internationalen Transportarbeiter“ handelt. Dies ist definiert als jemand, der:
- besitzt eine Anstellung, deren Aufgaben aus Tätigkeiten bestehen, die an Bord eines Fahrzeugs, Flugzeugs oder Schiffes während der Fahrt auszuführen sind oder
- betreibt ein Gewerbe, dessen Tätigkeit in der Erbringung von Dienstleistungen an Bord eines Fahrzeugs, Flugzeugs oder Schiffes während der Fahrt besteht.
In beiden Fällen müssen nahezu alle Reisen über internationale Grenzen hinweg erfolgen. Die betreffende Person muss sich an Bord des jeweiligen Beförderungsmittels befinden, wenn dieses internationale Flüge durchführt, um diese Dienstleistungen zu erbringen.
Eine Person, die auch auf rein innerstaatlichen Reisen Aufgaben wahrnimmt, wird dennoch als unter die Definition fallend betrachtet, wenn die internationalen Aufgaben erheblich sind (wahrscheinlich mindestens 80 %).
Wenn eine Person in diese Gruppe fällt, ergeben sich für die SRT (im weitesten Sinne) folgende Konsequenzen:
- Eine Vollzeitbeschäftigung im Ausland berechtigt nicht dazu, Nicht-EU-Bürger als Einwohner Großbritanniens zu bezeichnen.
- Kann nicht aufgrund einer Vollzeitbeschäftigung in Großbritannien seinen Wohnsitz in Großbritannien haben und
- Bei der Berechnung der Arbeitszeitgrenze für die STT wird davon ausgegangen, dass ein internationaler Transportarbeiter mehr als drei Stunden arbeitet, wenn eine seiner Reisen an diesem Tag in Großbritannien beginnt, und weniger als drei Stunden an jedem anderen Tag.
Regeln für geteilte Jahre
Grundsätzlich gilt: Erfüllt eine Person die Voraussetzungen der SRT (Single Revenue Tax), um für einen Teil des britischen Steuerjahres als ansässig zu gelten, so gilt sie für das gesamte Jahr als ansässig. In bestimmten Fällen gelten Sonderregelungen, die es ermöglichen, ein Ankunfts- oder Ausreisejahr gegebenenfalls in einen Ansässigkeits- und einen Nichtansässigkeitsjahr aufzuteilen. Gerne besprechen wir mit Ihnen, ob Ihre Pläne oder Umstände für eine solche Behandlung in Frage kommen.
Anti-Vermeidungsregeln
Die Regierung will verhindern, dass Einzelpersonen die Regelungen ausnutzen, um für kurze Zeit nicht in Großbritannien ansässig zu sein und währenddessen bestimmte Einkünfte zu beziehen oder Kapitalgewinne zu erzielen. Grundsätzlich muss eine Person, die in den letzten sieben Jahren mindestens vier Jahre lang allein in Großbritannien ansässig war, ihren Status als Nichtansässige für mindestens fünf britische Steuerjahre beibehalten. Andernfalls werden bestimmte Einkünfte und alle während der Abwesenheit erzielten Kapitalgewinne im nächsten Jahr, in dem sie ihren Wohnsitz wieder aufnimmt, in Großbritannien steuerpflichtig.















