Kindergeld wird von der für jedes Kind unter 16 Jahren (bzw. unter 19 Jahren, wenn es sich in Ausbildung oder Weiterbildung befindet) verantwortlichen Person bezogen.
Wenn die Person (oder ihr Ehepartner oder Lebenspartner) ein „bereinigtes Nettoeinkommen“ von über 60.000 £ hat, muss die Person mit dem höheren Einkommen einen Teil des Kindergeldes als Steuerabgabe entrichten.
Bei einem „bereinigten Nettoeinkommen“ von mehr als 80.000 £ pro Jahr entspricht die Steuerbelastung dem erhaltenen Kindergeld.
Wochensatz
2025/26 (£)
Ältestes / einziges Kind
26.05
Andere Kinder
17.25
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