Grund- und Gebäudetransaktionssteuer
Die Grunderwerbsteuer (Land and Buildings Transaction Tax, LBTT) wird beim Erwerb eines steuerpflichtigen Anteils an Grundstücken oder Gebäuden in Schottland fällig. Sie ersetzt die britische Grunderwerbsteuer (Stamp Duty Land Tax, SDLT) für Transaktionen in Schottland ab April 2015.
Wer zahlt die Steuer?
Die LBTT (Land Transaction Tax) ist vom Käufer bei einer Grundstückstransaktion in Schottland zu entrichten. Die Stamp Duty Land Tax (SDLT) gilt für Grundstückstransaktionen in England und Nordirland, und die Land Transaction Tax (LTT) gilt in Wales.
Was ist eine Grundstückstransaktion?
Eine Transaktion löst eine Haftung aus, wenn sie den Erwerb eines dinglichen Rechts an einem Grundstück beinhaltet. Dies umfasst einfache Grundstücksübertragungen wie den Kauf eines Hauses, die Begründung eines Mietvertrags oder die Abtretung eines Mietvertrags.
Wann ist die Steuer fällig?
Die Steuer wird fällig, sobald ein Vertrag im Wesentlichen erfüllt ist. Übernimmt der Käufer die Immobilie bei Vertragsabschluss, ist dies der Stichtag. Übernimmt der Käufer die Immobilie jedoch faktisch vor Vertragsabschluss – was als „Vertragserwerb“ bezeichnet wird –, wird die Steuer ebenfalls fällig.
Wohntarife der LBTT
Die ab dem 1. April 2021 geltenden LBTT-Sätze sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:
| Wohnimmobilie | Band % Rate |
|---|---|
| £0 – £145,000 | 0 |
| £145,001 – £250,000 | 2 |
| £250,001 – £325,000 | 5 |
| £325,001 – £750,000 | 10 |
| 750.001 £ und mehr | 12 |
Die Zinssätze gelten für den Teil des Gesamtwerts, der in die jeweilige Preisklasse fällt.
Erleichterungen für Erstkäufer
Für Erstkäufer von Immobilien bis zu einem Wert von 175.000 £ gilt eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer (LBTT). Diese Befreiung hebt die Freigrenze für Erstkäufer von 145.000 £ auf 175.000 £ an. Auch Erstkäufer, die eine Immobilie über 175.000 £ erwerben, profitieren von der Befreiung auf den Teil des Kaufpreises unterhalb der Freigrenze. Alle Erstkäufer erhalten eine Befreiung von bis zu 600 £.
Höhere Tarife für zusätzliche Wohnimmobilien
Höhere LBTT-Sätze werden beim Kauf zusätzlicher Wohnimmobilien (über 40.000 £) erhoben, beispielsweise bei Anlageimmobilien und Zweitwohnungen.
Die höheren Steuersätze betreffen hauptsächlich den Kauf von Anlageimmobilien oder Zweitwohnungen. Allerdings müssen auch Käufer, deren Immobilie nicht als Anlageimmobilie oder Zweitwohnung genutzt wird, die zusätzlichen Gebühren entrichten. Die unten aufgeführten 36-Monats-Regeln sollen einige Transaktionen von den zusätzlichen Steuersätzen befreien (oder eine Rückerstattung ermöglichen). Die Frist von 18 Monaten wurde zum 1. April 2024 auf 36 Monate verlängert. Vorsicht ist geboten, wenn jemand bereits eine Immobilie (mit-)besitzt und eine weitere Immobilie erwirbt, ohne die erste Immobilie veräußert zu haben.
Die höheren Zinssätze liegen 8 % über den in der obigen Tabelle aufgeführten Zinssätzen und sind ab dem 5. Dezember 2024 von 6 % gestiegen. Die höheren Zinssätze gelten unter Umständen, wenn die betreffende Person am Ende des Tages des Kaufvorgangs zwei oder mehr Wohnimmobilien besitzt.
Weitere Details:
- Käufer haben 36 Monate Zeit, um eine Rückerstattung der höheren Gebühren zu beantragen, wenn sie vor dem Verkauf ihres vorherigen Hauptwohnsitzes einen neuen Hauptwohnsitz erwerben.
- Käufer haben zudem 36 Monate Zeit zwischen dem Verkauf ihres Hauptwohnsitzes und dem Erwerb eines neuen Hauptwohnsitzes, ohne die höheren Gebühren zahlen zu müssen, sofern sie neben ihrem Hauptwohnsitz noch eine weitere Immobilie besitzen.
- Ein kleiner Anteil an einer Immobilie, der innerhalb der letzten 36 Monate vor einer Transaktion geerbt wurde, wird bei Anwendung der höheren Steuersätze nicht als zusätzliche Immobilie betrachtet.
- Für Großinvestoren gibt es keine Ausnahme von den höheren Steuersätzen.
Nichtwohngebäude-Steuersätze der LBTT
| Nichtwohngebäude | Band % Rate |
|---|---|
| £0 – £150,000 | 0 |
| £150,001 – £250,000 | 1 |
| 250.001 £ – über | 5 |
Die schottische Regierung stellt LBTT-Rechner zur Verfügung, mit denen die Höhe der zu zahlenden LBTT ermittelt werden kann. Die Rechner finden Sie unter www.revenue.scot/land-buildings-transaction-tax/tax-calculators .















