Die Grunderwerbsteuer ist vom Käufer bei einer Grundstückstransaktion in Wales zu entrichten.
Die Grunderwerbsteuer (Land Transaction Tax, LTT) ist vom Käufer einer Immobilie in Wales zu entrichten.
Wer zahlt die Steuer?
Die LTT (Land Transaction Tax) ist vom Käufer einer Wohn- oder Gewerbeimmobilie bei einem Grundstücksgeschäft in Wales zu entrichten. Die Stamp Duty Land Tax (SDLT) wird bei Grundstückstransaktionen in England und Nordirland fällig, die Land and Buildings Transaction Tax (LBTT) bei Grundstückstransaktionen in Schottland.
Was ist eine Grundstückstransaktion?
Eine Transaktion löst die LTT-Pflicht aus, wenn sie den Erwerb eines dinglichen Rechts an einem Grundstück beinhaltet. Dies umfasst einfache Grundstücksübertragungen wie den Kauf eines Hauses, die Begründung eines Pachtvertrags oder die Abtretung eines Pachtvertrags.
Die LTT wird von der Welsh Revenue Authority (WRA) verwaltet, und Personen, die der Steuer unterliegen, müssen eine LTT-Erklärung ausfüllen und einreichen (siehe unten).
Wann ist die Steuer fällig?
Privatpersonen müssen innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss der Transaktion (oder einem anderen Datum des Wirksamwerdens der Transaktion) eine LTT-Erklärung einreichen und die fällige Steuer an die WRA entrichten. Bei Nichtabgabe der LTT-Erklärung oder Nichtzahlung der Steuer innerhalb dieser 30 Tage können Strafen und Zinsen erhoben werden.
Unter bestimmten Umständen ist die Transaktion nicht meldepflichtig, und der Erwerber ist nicht verpflichtet, eine LTT-Erklärung abzugeben oder LTT zu zahlen. Dies umfasst sowohl befreite Transaktionen als auch Ausnahmen:
- Es ist kein Geld geflossen (ausgenommen)
- Ihnen wird eine Immobilie vermacht, und Sie sind nicht verpflichtet, eine Zahlung für die Übertragung der Immobilie zu leisten (befreit)
- Das Eigentum an einer Immobilie wird Ihnen im Zuge einer Scheidung oder der Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft übertragen (Ausnahme)
- Eigentumswohnungen wurden für weniger als 40.000 £ erworben (Ausnahme)
- wird ein neuer oder übertragener Mietvertrag mit einer Laufzeit von sieben Jahren oder mehr erworben, wobei die Prämie weniger als 40.000 £ und die jährliche Miete weniger als 1.000 £ beträgt (Ausnahme)
- eine Abtretung oder Aufhebung eines Mietvertrags, dessen ursprüngliche Laufzeit wie folgt lautete:
- weniger als sieben Jahre und der von Ihnen gezahlte Betrag liegt unter dem Schwellenwert für den Nullsatz der Grunderwerbsteuer für Wohn- oder Gewerbeimmobilien.
- mehr als sieben Jahre und der von Ihnen gezahlte Betrag beträgt weniger als 40.000 £ (Ausnahmen).
Was, wenn mein Grundstück an der Grenze zwischen England und Wales liegt?
Bei grenzüberschreitenden Fällen muss der Hauskäufer nur für den englischen Teil der Transaktion SDLT und für den walisischen Teil LTT an die WRA zahlen.
LTT-Tarife
Die Tarife für Gewerbeimmobilien gelten seit dem 22. Dezember 2020:
| Nichtwohngebäude (£) | Band % Rate |
|---|---|
| 0 – 225,000 | 0 |
| 225,001 – 250,000 | 1 |
| 250,001 – 1,000,000 | 5 |
| Über 1.000.000 | 6 |
Die Wohntarife gelten ab dem 10. Oktober 2022:
| Wohnimmobilien (£) | Band % Rate |
|---|---|
| 0 – 225,000 | 0 |
| 225,001 – 400,000 | 6 |
| 400,001 – 750,000 | 7.5 |
| 750,001 – 1,500,000 | 10 |
| Über 1.500.000 | 12 |
Die höheren Zinssätze für den Kauf einer zweiten oder weiteren Wohnimmobilie oder von Wohnimmobilien, die von Unternehmen/nicht natürlichen Personen erworben werden und ab dem 11. Dezember 2024 um 1 % erhöht wurden, sind:
| Wohnimmobilien (£) | Band % Rate |
|---|---|
| 0 – 180,000 | 5 |
| 180,001 – 250,000 | 8.5 |
| 250,001 – 400,000 | 10 |
| 400,001 – 750,000 | 12.5 |
| 750,001 – 1,500,000 | 15 |
| 1.500.000 und mehr | 17 |
Die höheren Steuersätze für den Kauf einer zweiten oder weiteren Wohnimmobilie oder von Wohnimmobilien, die von Unternehmen/nicht natürlichen Personen erworben wurden und im Zeitraum vom 22. Dezember 2022 bis zum 10. Dezember 2024 galten, waren:
| Wohnimmobilien (£) | Band % Rate |
|---|---|
| 0 – 180,000 | 4 |
| 180,001 – 250,000 | 7.5 |
| 250,001 – 400,000 | 9 |
| 400,001 – 750,000 | 11.5 |
| 750,001 – 1,500,000 | 14 |
| 1.500.000 und mehr | 16 |
Erstkäufer
Im Gegensatz zur SDLT und LBTT bietet die LTT in Wales keine Entlastung für Erstkäufer von Wohneigentum.















