Alle Unternehmen (mit Ausnahme bestimmter börsennotierter Unternehmen) sind verpflichtet, ein Register der Personen mit maßgeblichem Einfluss (PSC-Register) zu führen und die entsprechenden Informationen beim Handelsregister einzureichen. Diese Verpflichtung gilt zusätzlich zu den Anforderungen an bestehende Register.
Die Pflicht zur Führung eines PSC-Registers zielt darauf ab, die Transparenz hinsichtlich der Kontrolle und der Eigentumsverhältnisse britischer Unternehmen zu erhöhen. Dies bringt jedoch zusätzliche Verpflichtungen für Unternehmen, deren Führungskräfte und Personen mit maßgeblichem Einfluss auf diese mit sich.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Zu den neuen Anforderungen gehören:
- angemessene Schritte unternehmen, um festzustellen, ob es Personen mit maßgeblichem Einfluss (PSCs) gibt.
- Kontaktaufnahme mit Personen, die als relevant identifiziert wurden, oder anderen Personen, die diese möglicherweise kennen, um zu bestätigen, ob es sich um eine PSC handelt.
- Beschaffung oder Bestätigung relevanter Informationen zur Eintragung in das PSC-Register
- Eintragung der erhaltenen Informationen in das PSC-Register
- das PSC-Register auf dem neuesten Stand halten.
Änderungen der Angaben zu Personen mit maßgeblichem Einfluss müssen innerhalb von 14 Tagen im firmeneigenen Register aktualisiert und innerhalb weiterer 14 Tage an Companies House gemeldet werden. Ungeachtet etwaiger Änderungen müssen Unternehmen zudem in ihrer jährlichen Bestätigungserklärung die Richtigkeit der im zentralen Register gespeicherten Angaben zu ihren Personen mit maßgeblichem Einfluss bestätigen. Ab dem 8. April 2025 muss jeder, der das Register bei Companies House aktualisieren möchte, seine Identität entweder direkt bei Companies House oder über einen autorisierten Dienstleister für Unternehmensdienstleistungen (ACSP) nachweisen.
Wenn das Unternehmen zu irgendeinem Zeitpunkt feststellt, dass die Informationen im PSC-Register geändert werden müssen, die betreffenden Informationen aber noch nicht bestätigt wurden, muss das Register aktualisiert werden, um das Datum anzugeben, ab dem die Informationen nicht mehr korrekt waren, sowie den Stand der Untersuchung der neuen PSCs.
Was versteht man unter einem PSC?
Eine PSC wird definiert als eine Person, die eine oder mehrere der folgenden Bedingungen erfüllt:
- hält direkt oder indirekt mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte an dem Unternehmen.
- besitzt das Recht, direkt oder indirekt die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungsrats des Unternehmens zu ernennen oder abzuberufen.
- hat das Recht, maßgeblichen Einfluss oder Kontrolle über das Unternehmen auszuüben, oder übt diesen Einfluss oder diese Kontrolle tatsächlich aus.
- Wenn ein Trust oder ein Unternehmen eine der oben genannten Bedingungen erfüllt, kann jede natürliche Person, die das Recht hat, einen maßgeblichen Einfluss oder eine maßgebliche Kontrolle über die Aktivitäten dieses Trusts oder Unternehmens auszuüben oder diese tatsächlich ausübt, als Begünstigter gelten.
Ein Unternehmen muss angemessene Maßnahmen ergreifen, um seine PSCs zu identifizieren. Manche Unternehmen haben keine PSCs oder können diese leicht ermitteln, andere müssen hingegen alle vorgegebenen Schritte sorgfältig befolgen, um festzustellen, ob es PSCs gibt und, falls ja, deren Identität und Details.
In manchen Fällen wird ein Unternehmen von einer juristischen Person und nicht von einer natürlichen Person gehalten oder kontrolliert. Angaben zu relevanten und registrierungspflichtigen juristischen Personen müssen ebenfalls im PSC-Register eingetragen werden. Eine juristische Person, die ein Unternehmen besitzt oder kontrolliert, ist relevant, wenn sie ein eigenes PSC-Register führt oder ihre stimmberechtigten Aktien zum Handel an bestimmten Märkten zugelassen sind (z. B. an der Londoner Börse notiert).
Welche Informationen müssen im Register geführt werden?
Das PSC-Register muss geführt werden und darf nicht leer sein! Wenn sich ein Unternehmen beispielsweise gerade dabei befindet, Informationen einzuholen oder etwas zu bestätigen, ist es gesetzlich vorgeschrieben, dies im PSC-Register gesondert zu vermerken.
Neue Informationen müssen innerhalb von 14 Tagen in das PSC-Register Ihres Unternehmens eingetragen und innerhalb weiterer 14 Tage beim Companies House eingereicht werden. Die Nichteinhaltung dieser Bestimmungen stellt eine Straftat dar.
Zu den Angaben über eine relevante Person, die für die Aufnahme in das PSC-Register eines Unternehmens eingeholt und bestätigt werden müssen, gehören:
- ihr Name
- ihr Geburtsdatum
- ihre Nationalität
- das Land, der Bundesstaat (oder der Teil des Vereinigten Königreichs), in dem der PSC seinen gewöhnlichen Sitz hat
- eine Serviceadresse
- ihre übliche Wohnadresse (falls abweichend von der Dienstadresse)
- das Datum, an dem die Person in Bezug auf das Unternehmen zu einer PSC wurde
- die Art der Kontrolle der PSC über das Unternehmen in offizieller Formulierung
- alle bestehenden Beschränkungen hinsichtlich der Offenlegung von Informationen der PSC.
Eine gesonderte Erklärung ist auch dann im PSC-Register erforderlich, wenn Sie der Ansicht sind, dass das Unternehmen keine PSCs hat.
Informationen zu einem PSC müssen bestätigt werden, bevor Sie sie in das PSC-Register eintragen. Informationen gelten als bestätigt, wenn der PSC:
- die Informationen bereitgestellt oder sich darüber im Klaren gewesen, dass die Informationen bereitgestellt wurden
- wurde gebeten, die Richtigkeit der Angaben zu bestätigen, und hat dies getan.
- hat die Informationen bereits zuvor bestätigt und es gibt keinen Grund zu der Annahme, dass sie sich geändert haben.
Haben PSCs irgendwelche Verpflichtungen?
Für Personen mit beschränkter Haftung (PSC) gelten verschiedene rechtliche Verpflichtungen. Beispielsweise kann eine Person, die Anfragen nach PSC-Informationen nicht beantwortet, eine Straftat begehen. Ein Unternehmen ist zudem berechtigt, die von der nicht reagierenden Person gehaltenen Anteile oder Rechte am Unternehmen einzuschränken.
Sind die im PSC-Register gespeicherten Informationen öffentlich zugänglich?
Nahezu alle Informationen im zentralen PSC-Register sind öffentlich zugänglich. Ausgenommen sind lediglich die übliche Wohnadresse des PSC (sofern diese nicht als Dienstadresse angegeben wurde) und dessen Geburtsdatum. Das von Ihnen geführte PSC-Register muss öffentlich einsehbar sein. Sie dürfen jedoch bei Einsichtnahme oder Anforderung einer Kopie keine übliche Wohnadresse eines PSC preisgeben.
Wenn Sie Ihr PSC-Register ausschließlich beim Companies House führen, sind alle Informationen, die andernfalls im PSC-Register des Unternehmens erscheinen würden, öffentlich zugänglich. Das bedeutet, dass das vollständige Gründungsdatum Ihres PSC angezeigt wird, die Wohnadresse jedoch weiterhin unterdrückt bleibt.
In Ausnahmefällen (wenn ein ernsthaftes Risiko von Gewalt oder Einschüchterung besteht) gibt es eine Regelung zur Unterdrückung aller Informationen über die PSC aus dem PSC-Register und dem zentralen Register zur öffentlichen Einsichtnahme oder zur Verhinderung der Weitergabe ihrer Wohnadresse an Kreditauskunfteien.
Selbstverständlich stehen alle Informationen den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung, und Companies House wird unter bestimmten Umständen Informationen über Wohnadressen und Geburtsdaten an Kreditauskunfteien und bestimmte öffentliche Stellen weitergeben.
Was passiert, wenn das Unternehmen die Anforderungen nicht erfüllt?
Die Nichteinhaltung der Bestimmungen des PSC-Regimes kann für das Unternehmen, seine Geschäftsführer oder identifizierte PSCs eine Straftat darstellen. Dem Unternehmen und seinen Geschäftsführern drohen Geldstrafen, Freiheitsstrafen oder beides.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass gemäß den Geldwäsche-, Terrorismusfinanzierungs- und Geldtransferverordnungen (Informationen über den Zahler) 2017 (in der geänderten Fassung) diejenigen im regulierten Sektor für Zwecke der Geldwäschebekämpfung, wie beispielsweise Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte, verpflichtet sind, das PSC-Register eines Unternehmens zu prüfen und etwaige Unstimmigkeiten hinsichtlich des wirtschaftlichen Eigentums dem Companies House zu melden.
Sind weitere Hinweise verfügbar?
Das Ministerium für Wirtschaft, Energie und Industriestrategie hat umfangreiche Zusatzinformationen in Form von Zusammenfassungen, verbindlichen und nicht verbindlichen Leitlinien zu diesem Thema veröffentlicht. Diese Leitlinien enthalten beispielsweise detailliertere Angaben zu den Anforderungen und Verfahren in den verschiedenen Phasen der Führung des PSC-Registers, offizielle Formulierungen für Einträge in das PSC-Register sowie Beispielbenachrichtigungen zur Beschaffung und Bestätigung von PSC-Informationen.
www.gov.uk/government/organisations/companies-house abrufbar .















