Leistungen für Arbeitnehmer

Wir betrachten einige der wichtigsten Regelungen zu Sozialleistungen, die für Geschäftsführer und Angestellte gelten.

Heutzutage besteht die Vergütung vieler Direktoren und Mitarbeiter aus einem Gehalts- und Leistungspaket.

Grundsätzlich müssen zwei Prüfverfahren angewendet werden, um die steuerlichen Auswirkungen eines jeden Vorteils zu ermitteln.

  • Ist der Vorteil steuerpflichtig?
  • Falls der Vorteil steuerpflichtig ist, wie hoch ist sein steuerpflichtiger Wert?

In diesem Merkblatt geben wir Hinweise zu einigen der wichtigsten Sachbezugsregeln und beschreiben einige gängige Arten von Sachbezügen.

Es handelt sich hierbei nicht um eine vollständige Anleitung, und alle Entscheidungen sollten durch professionelle Beratung, die Ihren persönlichen Umständen angemessen ist, untermauert werden.

Die Szene wird beschrieben

Sämtliche Einkünfte aus einem Amt oder einer Beschäftigung sind steuerpflichtig. Sofern sie nicht in bar vorliegen, muss ihnen ein Wert beigemessen werden.

Grundsätzlich gilt: Sofern der Vorteil nicht in Bargeld umgewandelt werden kann, ist er nicht steuerpflichtig. Ist er in Bargeld umwandelbar, entspricht der steuerpflichtige Betrag dem Wiederverkaufswert.

Um Steuervermeidung zu verhindern, unterliegen bestimmte weitere Leistungen der Besteuerung. Die detaillierten Regelungen sind komplex. Wir beraten Sie gerne zur steueroptimierten Gestaltung von Vergütungspaketen, einschließlich der Zusatzleistungen.

Berichterstattung

Arbeitgeber sind verpflichtet, die HMRC über die an Geschäftsführer und die meisten Angestellten gewährten Leistungen zu informieren, indem sie jährlich das Formular P11D ausfüllen.

Bei verspäteter oder fehlerhafter Einreichung der Formulare können Strafen verhängt werden.

Der gesamte Leistungsbetrag muss auf diesem Formular angegeben werden.

Sozialversicherung

Im Allgemeinen ist die Sozialversicherung (NI) des Arbeitnehmers auf Sachleistungen nicht fällig, mit Ausnahme von Gutscheinen, Aktien und Anteilen, der Erfüllung der persönlichen Verbindlichkeiten eines Arbeitnehmers und Leistungen, die in Form von leicht veräußerbaren Vermögenswerten gewährt werden.

Die meisten Sozialleistungen unterliegen den vom Arbeitgeber zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträgen der Klasse 1A. Da diese ab April 2025 15 % des steuerpflichtigen Werts der Sozialleistung ausmachen, sollten Sie die Steuereffizienz der angebotenen Leistungen stets berücksichtigen.

Bitte wenden Sie sich an uns, um Rat einzuholen.

Steuerfreie Leistungen

Bestimmte Sozialleistungen sind steuerfrei. Die wichtigsten sind:

  • Altersvorsorgeleistungen, die vom Arbeitgeber in ein registriertes Rentensystem eingezahlt werden.
  • Mahlzeiten werden in einer Mitarbeiterkantine angeboten.
  • Getränke und kleine Snacks am Arbeitsplatz
  • Parkplätze werden am oder in der Nähe des Arbeitsplatzes eines Mitarbeiters bereitgestellt.
  • Für die Kinder der Mitarbeiter werden betriebseigene Kinderbetreuungsplätze bereitgestellt.
  • hauseigene Sportanlagen
  • Zahlungen für zusätzliche Haushaltskosten, die einem Mitarbeiter entstehen, der von zu Hause aus arbeitet
  • Umzugs- und Versetzungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 8.000 £ pro Umzug
  • die Bereitstellung eines Mobiltelefons oder von Gutscheinen zur Nutzung eines Mobiltelefons (beschränkt auf ein Telefon pro Mitarbeiter).
  • Jährliche Betriebsveranstaltungen für Mitarbeiter, sofern die Gesamtkosten aller Veranstaltungen in einem Steuerjahr weniger als 150 £ pro Person betragen.
  • Geringfügige Vergünstigungen bis zu 50 £ bzw. 300 £ pro Jahr in Fällen, in denen es sich um Personengesellschaften handelt.

Geringfügige Vorteile

Für geringfügige Sachleistungen gilt eine gesetzliche Ausnahme. Diese Ausnahme legt eine Reihe von Bedingungen fest, die erfüllt sein müssen, damit eine Sachleistung von der Steuer befreit ist:

  • Die Kosten für die Bereitstellung der Leistung übersteigen nicht 50 £.
  • Die Leistung besteht nicht aus Bargeld oder einem Bargeldgutschein.
  • Diese Leistung wird weder im Rahmen von Gehaltsumwandlungsvereinbarungen noch aufgrund sonstiger vertraglicher Verpflichtungen gewährt.
  • Die Vergünstigung wird nicht als Anerkennung besonderer Leistungen gewährt, die der Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsverhältnisses erbracht hat, oder in Erwartung solcher Leistungen.

Darüber hinaus unterliegen geringfügige Zuwendungen an Geschäftsführer und andere Amtsträger von Kapitalgesellschaften einer jährlichen Höchstgrenze von 300 £. Wird die Zuwendung einem Familienmitglied oder Haushaltsangehörigen des Mitarbeiters gewährt, der nicht beim Unternehmen angestellt ist, wird diese Zuwendung auf den Freibetrag von 300 £ angerechnet. Ist das Familienmitglied oder der Haushaltsangehörige des Geschäftsführers oder Amtsträgers gleichzeitig Angestellter des Unternehmens, unterliegt auch diese Zuwendung der Höchstgrenze von 300 £.

Steuerpflichtige Vorteile

Folgende Leistungen sind für alle Arbeitnehmer steuerpflichtig:

  • Jegliche Unterkunft wird gestellt, es sei denn, sie ist berufsbedingt.
  • Gutscheine
  • Guthaben-Tokens.

Darüber hinaus gelten besondere Regelungen für die Besteuerung sonstiger geldwerter Vorteile, die Geschäftsführer und alle Angestellten mit Ausnahme der Geringverdiener erhalten. Gängige Arten von geldwerten Vorteilen werden im Folgenden näher erläutert.

Firmenwagen:
Dies ist wahrscheinlich der häufigste geldwerte Vorteil, und der steuerpflichtige Betrag basiert in der Regel auf bis zu 37 % des Listenpreises des Herstellers (einschließlich Zubehör). Die Höhe des geldwerten Vorteils hängt vom CO₂-Ausstoß des Fahrzeugs ab.

Es gibt Ermäßigungen bei Nichtverfügbarkeit des Fahrzeugs und wenn der Mitarbeiter einen Beitrag zu den Fahrzeugkosten leistet.

privat gefahrene Kilometer wird eine separate Gebühr erhoben, wenn für einen vom Arbeitgeber gestellten Pkw privater
Kraftstoff bereitgestellt wird, es sei denn, der Arbeitnehmer erstattet dem Arbeitgeber alle privat gefahrenen Kilometer (einschließlich der Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz). Die Gebühren richten sich nach dem für den Firmenwagen geltenden Prozentsatz. Ein fester Betrag von 28.200 £ für 2025/26 (27.800 £ für 2024/25) wird mit diesem Prozentsatz multipliziert, um den steuerpflichtigen geldwerten Vorteil zu ermitteln.

Die
Pauschale für die uneingeschränkte private Nutzung eines vom Arbeitgeber gestellten Firmenwagens beträgt 4.020 £ für 2025/26 (3.960 £ für 2024/25). Bei eingeschränkter privater Nutzung entsteht kein geldwerter Vorteil. Stellt der Arbeitgeber zusätzlich Kraftstoff für die uneingeschränkte private Nutzung zur Verfügung, fällt eine weitere Kraftstoffpauschale von 769 £ an (757 £ für 2024/25). Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie sicherstellen möchten, dass die Nutzung des Firmenwagens durch Ihre Mitarbeiter den Bedingungen für die eingeschränkte private Nutzung entspricht.

Günstige oder zinslose Darlehen:
Bei Darlehen bis zu einem Betrag von 10.000 £ wird keine Steuer erhoben.

Krankenversicherung
Die Kosten für die Bereitstellung einer Krankenversicherung sind ein steuerpflichtiger Vorteil.

Nutzung von Firmenvermögen:
Ein geldwerter Vorteil unterliegt der Steuer, wenn Mitarbeiter Firmenvermögen privat nutzen. Dieser geldwerte Vorteil beträgt 20 % des Marktwerts des Vermögenswerts bei erstmaliger Bereitstellung für einen Mitarbeiter. Eine geringfügige private Nutzung bestimmter Vermögenswerte ist nicht steuerpflichtig.

Telefonrechnungen
für Privathaushalte, einschließlich der Mietkosten, die vom Arbeitgeber bezahlt werden, werden als geldwerter Vorteil besteuert.

 

Gehaltsumwandlung

Die Regierung hat Regeln eingeführt, die die Vorteile bei der Einkommensteuer und den Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung einschränken, wenn:

  • Sachleistungen werden im Rahmen einer Gehaltsumwandlung angeboten; oder
  • wobei der Arbeitnehmer zwischen Geldzulagen und Sachleistungen wählen kann.

Der steuerpflichtige Wert von Sachleistungen, bei denen auf Bargeld verzichtet wurde, wird auf den höheren Wert des steuerpflichtigen Werts oder des Wertes des verzichteten Bargelds festgesetzt.

Diese Regelungen haben keinen Einfluss auf betriebliche Altersvorsorgepläne, betriebliche Altersvorsorgeberatung, Kinderbetreuungsgutscheine, betriebseigene Kinderkrippen, Fahrradleasingprogramme oder emissionsarme Fahrzeuge.

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