Sozialversicherung

Sozialversicherung

Klasse 1

Arbeitnehmer müssen ab dem 16. Lebensjahr (bei ausreichendem Einkommen) Beiträge zur Sozialversicherung der Klasse 1 zahlen.

Arbeitgeber zahlen die Sozialversicherungsbeiträge der Klasse 1 gemäß der nachstehenden Tabelle.

Die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung (NIC) für Angestellte unter 21 Jahren und Auszubildende unter 25 Jahren werden bis zur Oberen Sekundarschulbildungsgrenze von 967 £ pro Woche vom Normalsatz auf 0 % reduziert. Dies gilt auch für Veteranen in den ersten 12 Monaten der Beschäftigung.

Die Beiträge der Arbeitnehmer zur Sozialversicherung (Klasse 1) enden mit Erreichen des Rentenalters . Die Beiträge des Arbeitgebers werden weiterhin gezahlt.

Mitarbeiter: 2025/26

Verdienst pro Woche
%
Bis zu 242 £
Null
£242.01 - £967
8
Über 967 £
2

Der Anspruch auf die staatliche Rente und andere beitragsbezogene Leistungen bleibt bei einem Einkommen zwischen 125 £ und 242 £ pro Woche erhalten.

Mitarbeiter: 2024/25

Verdienst pro Woche
% (ab 01.06.24)
% (bis 01.05.2024)
Bis zu 242 £
Null
Null
£242.01 - £967
10
12
Über 967 £
2
2

Der Anspruch auf die staatliche Rente und andere beitragsbezogene Leistungen bleibt bei einem Einkommen zwischen 123 £ und 242 £ pro Woche erhalten.

Arbeitgeber: 2025/26

Verdienst pro Woche
%
Bis zu 96 £
Null
Über 96 £
15

Arbeitgeber: 2024/25

Verdienst pro Woche
%
Bis zu 175 £
Null
Über 175 £
13.80

Sonstige von Arbeitgebern zu entrichtende Sozialversicherungsbeiträge

Klasse 1A

15 % (13,8 % 2024/25) auf im Wesentlichen alle steuerpflichtigen Leistungen an Arbeitnehmer sowie auf bestimmte steuerpflichtige Abfindungen und Sportlerehrungen über 30.000 £.

Klasse 1B

15 % (13,8 % 2024/25) auf steuerpflichtige PAYE-Abrechnungsvereinbarungen.

Klasse 2 und 4 (Selbstständige)

Selbstständige zahlen ab dem 16. Lebensjahr (bei ausreichendem Gewinn) Beiträge zur National Insurance (NIC) der Klassen 2 und 4.

Die Beiträge zur National Insurance (Klasse 2) enden mit Erreichen des staatlichen Rentenalters.

Ab dem 6. April 2024 besteht keine Pflicht mehr zur Zahlung der Klasse 2. Freiwillige Beiträge können weiterhin geleistet werden.

Die Beiträge der Klasse 4 NIC enden mit Beginn des Steuerjahres, das auf das Jahr folgt, in dem die Person das staatliche Rentenalter erreicht.

2025/26

Klasse 2
(£)
Pauschalpreis pro Woche
3.50
Geringfügige Gewinnschwelle (pro Jahr)
6,845

Ein Selbstständiger, dessen Gewinn unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze liegt, könnte beschließen, weiterhin freiwillig Beiträge der Klasse 2 zu zahlen, um Anspruch auf die staatliche Rente und andere Leistungen zu erwerben.

2024/25

Klasse 2
(£)
Pauschalpreis pro Woche
3.45
Geringfügige Gewinnschwelle (pro Jahr)
6,725

Jahrgang 4: 2025/26

Jahresgewinne
%
Bis zu 12.570 £
Null
£12,570.01 - £50,270
6
Über 50.270 £
2

Jahrgang 4: 2024/25

Jahresgewinne
%
Bis zu 12.570 £
Null
£12,570.01 - £50,270
9
Über 50.270 £
2

Klasse 3

Eine Person benötigt 35 Jahre (30 Jahre, wenn das Renteneintrittsalter vor dem 6. April 2016 liegt) an Beitragszahlungen zur National Insurance, um eine volle staatliche Rente zu erhalten.

Freiwillige Beiträge der Klasse 3 können gezahlt werden, um Lücken in einem NI-Datensatz zu schließen oder zu vermeiden.

Pauschalpreis pro Woche: 17,75 £