Urheberrechts- und Schutzrechtshinweis
Einleitung und Anwendungsbereich
Façade Creations Limited („FCL“ oder „das Unternehmen“) respektiert und schützt sein geistiges Eigentum („IP“) und erwartet dies auch von anderen. Diese Mitteilung erläutert die Eigentumsrechte von FCL am geistigen Eigentum und die zulässige Nutzung von Inhalten und Marke von FCL. Sie entspricht vollständig dem britischen Recht, insbesondere dem Copyright, Designs and Patents Act 1988 (CDPA 1988), dem Trade Marks Act 1994, den Gesetzen zum Datenbankrecht sowie der einschlägigen Rechtsprechung und Richtlinien. Die Mitteilung umfasst die Urheberrechte von FCL an kreativen Werken, Design- und Datenbankrechten, eingetragenen und nicht eingetragenen Marken (einschließlich Markenassets) sowie Urheberpersönlichkeitsrechten. Sie beschreibt außerdem zulässige Nutzungen (wie z. B. die faire Nutzung) und strikte Verbote (wie z. B. kommerzielles Kopieren oder Data Scraping). Schließlich legt sie die internen Richtlinien und Durchsetzungsverfahren von FCL zum Schutz des geistigen Eigentums dar, einschließlich der Vorgehensweise bei der Meldung von Verstößen. Diese Richtlinie gilt im gesamten Vereinigten Königreich (England und Wales) und unterliegt in Angelegenheiten des geistigen Eigentums dem englischen und walisischen Recht.
Eigentum an geistigem Eigentum
FCL besitzt alle im Rahmen seiner Tätigkeit entstandenen geistigen Eigentumsrechte, einschließlich der Werke seiner Mitarbeiter, Berater, Auftragnehmer und Designer. Nach britischem Recht ist der Urheber eines Originalwerks (literarisch, dramatisch, musikalisch oder künstlerisch) in der Regel der erste Inhaber des Urheberrechts. Erstellt ein Mitarbeiter jedoch im Rahmen seiner Tätigkeit , so sieht das britische Urheberrecht vor, dass der Arbeitgeber (FCL) der erste Inhaber des Urheberrechts an diesem Werk ist. Mit anderen Worten: Werke, die von FCL-Mitarbeitern im Rahmen ihrer Tätigkeit erstellt werden (z. B. Architekturentwürfe, Zeichnungen, Produktschemata, Marketingmaterialien, Softwarecode und schriftliche Materialien), sind automatisch Eigentum von FCL, sofern keine ausdrückliche abweichende Vereinbarung besteht. Die Standard-Arbeitsverträge von FCL bestätigen, dass alle während der Beschäftigung entstandenen geistigen Eigentumsrechte bei FCL liegen.
Arbeiten von Auftragnehmern und Dritten
Bei Werken, die von unabhängigen Auftragnehmern, Designern oder Beratern erstellt werden, muss FCL die Eigentumsrechte vertraglich sichern. Nach britischem Recht behält der freiberufliche Urheber standardmäßig das Urheberrecht an seinem Auftragswerk. Daher verlangt FCL, dass jeder Vertrag mit einem Auftragnehmer eine schriftliche Abtretung aller Urheberrechte und verwandten Schutzrechte an dem Auftragswerk an FCL enthält. Diese Abtretung muss schriftlich erfolgen und vom Auftragnehmer unterzeichnet sein, um gültig zu sein. In der Praxis legen die Verträge von FCL fest, dass alle im Rahmen des Vertrags erstellten Entwürfe, Zeichnungen, Softwarecodes, Berichte und sonstigen Arbeitsergebnisse in das Eigentum von FCL übergehen. Diese Verträge sehen in der Regel auch vor, dass der Auftragnehmer auf alle Urheberpersönlichkeitsrechte verzichtet oder deren Geltendmachung zustimmt. Fehlt eine unterzeichnete schriftliche Abtretung, bleibt der Auftragnehmer Inhaber der Urheberrechte, was FCL ausdrücklich untersagt.
Gemeinschafts- und Auftragsarbeiten
Wenn FCL gemeinsam mit anderen an einem Werk arbeitet (z. B. an einem Entwurf oder einer Publikation), teilen sich FCL und die anderen Autoren die Urheberrechte. In solchen Fällen verlangt FCL eine Vereinbarung, die die Aufteilung der Rechte regelt. Bei von FCL in Auftrag gegebenen Werken (z. B. einem von einem unabhängigen Architekten erstellten individuellen Fassadenentwurf oder einem Softwaremodul) gilt die Richtlinie von FCL, dass FCL die zukünftigen Urheberrechte erwirbt. Die Parteien müssen eine entsprechende Abtretungserklärung unterzeichnen, die festlegt, dass mit der Fertigstellung des Werkes die Eigentumsrechte an FCL übergehen. Ebenso müssen alle zukünftigen Urheberrechte (z. B. für Aktualisierungen oder neue Module), die im Rahmen einer bestehenden Vereinbarung entstehen, durch eine unterzeichnete Urkunde an FCL abgetreten werden.
Markenbildung, Designs und Geschäftsgeheimnisse
FCL schützt seine Geschäftsgeheimnisse und sein vertrauliches Know-how (z. B. Konstruktionsdaten, Kundenlisten und firmeneigene Verfahren) durch Vertraulichkeitsvereinbarungen und interne Kontrollmechanismen. Darüber hinaus kann FCL eingetragene Designrechte (zum Schutz des Erscheinungsbilds von Produkten oder Fassaden) und nicht eingetragene Designrechte für die ästhetischen Designs seiner Produkte und Bauwerke besitzen. Designrechte gewähren die ausschließliche Nutzung von Designs für kommerzielle Zwecke. Besitzt FCL eingetragene Designs, so verletzt jede dritte Partei, die ohne Genehmigung Produkte mit diesen Designs herstellt, importiert oder verkauft, die Rechte von FCL. Ebenso verhindern die nicht eingetragenen Designrechte von FCL (die mit der Erstellung eines Originaldesigns automatisch entstehen) das unbefugte Kopieren des inhaltlichen Designs der Fassadenprodukte von FCL. FCL kennzeichnet eingetragene Designs deutlich und bewahrt Aufzeichnungen zur Designerstellung sowie Registrierungsurkunden auf, um seine Rechte zu dokumentieren.
Urheberrechtsschutz und -umfang
Urheberrechtsschutz entsteht automatisch bei originellen kreativen Werken. Das Urheberrecht von FCL umfasst alle von oder für das Unternehmen erstellten Originalwerke, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) technischer Zeichnungen, CAD-Dateien, Architekturpläne, Produktdesigns, Ingenieurberichte, Fotografien, Marketingbroschüren, Website-Inhalte, Softwarecode und Schulungsmaterialien. Diese Werke fallen ) und gelten als literarische, dramatische, musikalische oder künstlerische Werke . Sobald sie in einer greifbaren Form (schriftlich, digital oder anderweitig aufgezeichnet) fixiert sind, sind sie sofort durch das britische Urheberrecht geschützt. Eine Registrierung oder ein entsprechender Hinweis ist nicht erforderlich, obwohl FCL auf seiner Website und in seinen Publikationen einen Standard-Urheberrechtshinweis (z. B. „© [Jahr] Façade Creations Limited. Alle Rechte vorbehalten.“) anbringt, um seinen Eigentumsanspruch zu bekräftigen. Das CDPA verbietet unbefugte Handlungen in Bezug auf geschützte Werke, einschließlich Kopieren, Verbreiten, Bearbeiten und öffentliche Aufführung oder Zurschaustellung.
FCL behält sich alle Rechte an seinen urheberrechtlich geschützten Werken vor. Insbesondere besitzt der Urheberrechtsinhaber (FCL oder seine Beauftragten) das ausschließliche Recht, die folgenden Handlungen vorzunehmen und zu genehmigen:
- Vervielfältigung – das Anfertigen von Kopien eines Werkes in jeglicher Form (einschließlich digitaler Vervielfältigungen), sei es auf physischem oder elektronischem Medium.
- Vertrieb – die Ausgabe von Exemplaren an die Öffentlichkeit durch Verkauf, Vermietung oder auf andere Weise.
- Öffentliche Wiedergabe – Aufführung, Vorführung oder Wiedergabe des Werkes in der Öffentlichkeit; Ausstrahlung; oder Bereitstellung im Internet.
- Adaption und Ableitung – Erstellung von Übersetzungen, Adaptionen oder abgeleiteten Werken auf der Grundlage von FCL-Inhalten.
- Verleih und Vermietung – das Verleihen von Kopien an die Öffentlichkeit (z. B. Software oder DVDs).
Jegliche Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte von FCL außerhalb der zulässigen Ausnahmen ohne ausdrückliche Genehmigung stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Die Website, die digitalen Publikationen und die Printmaterialien von FCL enthalten Hinweise darauf, dass alle Rechte vorbehalten sind; es werden also keine Rechte stillschweigend eingeräumt. Die Verwendung dieser Hinweise ist zwar im Vereinigten Königreich nicht gesetzlich vorgeschrieben, dient aber der eindeutigen öffentlichen Bekanntmachung, dass FCL die Eigentumsrechte beansprucht. Das unbefugte Kopieren oder Verbreiten von Inhalten von FCL für andere als die ausdrücklich gestatteten Zwecke (siehe unten) ist strengstens untersagt.
Urheberpersönlichkeitsrechte
Das britische Urheberrecht kennt auch Urheberpersönlichkeitsrechte , die die persönliche Beziehung zwischen Urhebern und ihren Werken schützen. Urheber (einschließlich der Designer und Texter von FCL) haben unter anderem das Recht, als Urheber ihres Werkes genannt zu werden („Namensnennungsrecht“) und das Recht, sich gegen eine abwertende Verwendung ihres Werkes zu wehren („Recht auf Integrität“). Diese Rechte stehen standardmäßig dem jeweiligen Urheber zu, selbst wenn FCL die Urheberrechte besitzt. Die Richtlinien von FCL verpflichten alle Urheber (Mitarbeiter und Auftragnehmer), ihre Urheberpersönlichkeitsrechte entsprechend geltend zu machen oder darauf zu verzichten. Mitarbeiter verzichten in der Regel in ihren Arbeitsverträgen auf ihre Urheberpersönlichkeitsrechte, oder FCL sichert sich die Urheberschaft an allen relevanten Namensnennungsrechten. Auftragnehmer müssen eine Erklärung unterzeichnen, in der sie entweder auf alle anwendbaren Urheberpersönlichkeitsrechte verzichten oder schriftlich zustimmen, dass FCL diese Rechte in ihrem Namen ausübt. Gemäß dem CDPA (Consumer Designated Publisher's Act) können Urheberpersönlichkeitsrechte nur durch eine unterzeichnete Erklärung aufgegeben werden; sie sind nicht übertragbar. Daher holt FCL schriftliche Verzichtserklärungen als Bedingung für die Auftragsvergabe ein. Dies stellt beispielsweise sicher, dass FCL sich als Urheber von Auftragswerken nennen und Werke verändern oder anpassen kann, ohne die Urheberpersönlichkeitsrechte zu verletzen.
Marken und Markenschutz
Die Markenidentitäten von FCL – einschließlich Firmenname, Logos, Produktnamen, Slogans und anderer Kennzeichen – sind nach britischem Markenrecht geschützt. Marken kennzeichnen die Herkunft von Waren oder Dienstleistungen und gewähren ausschließliche Rechte, um Verwechslungen oder Missbrauch durch Dritte zu verhindern.
Eingetragene Warenzeichen (®)
FCL lässt wichtige Markenelemente beim britischen Amt für geistiges Eigentum (UKIPO) als offizielle Marken eintragen, sofern dies angebracht ist. Eine eingetragene Marke verleiht FCL das gesetzliche Recht, andere daran zu hindern, eine identische oder ähnliche Marke für dieselben oder verwandte Waren/Dienstleistungen zu verwenden, wenn eine solche Verwendung bei Verbrauchern zu Verwechslungen führen kann. Das Gesetz sieht außerdem vor, dass die Verwendung einer eingetragenen Marke, die den Ruf einer bekannten Marke schwächt oder sich deren guten Ruf unlauter zunutze macht, eine Markenrechtsverletzung darstellen kann, selbst wenn keine Verwechslungsgefahr besteht. Sobald eine Marke eingetragen ist, darf FCL das ®-Symbol rechtmäßig verwenden, um ihren eingetragenen Status anzuzeigen. Dieses Symbol „zeigt an, dass die Marke Ihnen gehört und warnt andere vor ihrer Verwendung“, wodurch eine unberechtigte Nutzung verhindert wird. FCL verwendet das ®-Symbol ausschließlich für Marken, die im Vereinigten Königreich offiziell eingetragen sind. Die Verwendung des ®-Symbols für eine nicht eingetragene Marke ist gemäß dem Markengesetz von 1994 illegal. Die eingetragenen Marken von FCL werden in Verbindung mit den in den Registrierungszertifikaten aufgeführten Waren und Dienstleistungen verwendet, und Hinweise auf die Eintragung (®) werden in Marketingmaterialien, Verpackungen und gegebenenfalls am Standort angezeigt.
Nach dem britischen Markengesetz von 1994 stellt jede unberechtigte Nutzung einer eingetragenen Marke im geschäftlichen Verkehr, die sich unlautere Vorteile verschafft oder geeignet ist, die Öffentlichkeit zu täuschen oder zu verwirren, eine Markenrechtsverletzung dar. Dies umfasst beispielsweise die Verwendung des FCL-Logos oder -Markennamens auf Produkten, die nicht von FCL vertrieben werden, oder die Verwendung einer verwechslungsähnlichen Marke auf ähnlichen Aluminiumfassadenprodukten. FCL wird seine eingetragenen Markenrechte konsequent durchsetzen. Markenrechtsverletzungen werden mit rechtlichen Schritten (siehe unten) geahndet, einschließlich möglicher zivilrechtlicher Ansprüche auf Markenverletzung, Unterlassungsklagen und Schadensersatz. Markenrechte sind territorial begrenzt; die britischen Markeneintragungen von FCL schützen die Marke im Vereinigten Königreich (und auf der Isle of Man). Bei einer Expansion von FCL in andere Länder sind separate Markeneintragungen erforderlich.
Nicht eingetragene Marken (™) und Markenwerte
Auch ohne formelle Registrierung sind die Markennamen, Logos, Slogans und die unverwechselbare Verpackung von FCL Vermögenswerte, die nach dem allgemeinen Recht des unlauteren Wettbewerbs geschützt sind. Das ™-Symbol kennzeichnet eine nicht eingetragene Markenanmeldung: Es informiert die Öffentlichkeit über die von FCL beanspruchten Rechte, verleiht aber kein gesetzliches Monopol. In Großbritannien signalisiert die Verwendung von ™, dass FCL eine nicht eingetragene Marke geltend macht, die zwar gewisse Rechte nach dem allgemeinen Recht bietet, aber einen schwächeren Schutz als eine eingetragene Marke. FCL verwendet ™ bei nicht eingetragenen Marken, um die Inhaberschaft anzuzeigen, erkennt aber auch an, dass diese Rechte eher auf dem Nachweis von Geschäfts- und Firmenwert als auf einer Eintragung beruhen.
Nach dem Recht gegen unlauteren Wettbewerb kann eine nicht eingetragene Marke geschützt werden, wenn: (a) FCL sich mit dieser Marke einen guten Ruf erarbeitet hat, (b) ein Dritter seine Waren oder Dienstleistungen fälschlicherweise als mit FCL verbunden darstellt und dadurch (c) dem guten Ruf oder dem Geschäftserfolg von FCL Schaden zufügt. In der Praxis bedeutet dies, dass die Verwendung eines einzigartigen Logos, Handelsnamens oder Slogans durch FCL, der sich im Markt etabliert hat, geschützt ist. Der Rechtsgrundsatz des unlauteren Wettbewerbs schützt den guten Ruf der Marke eines Unternehmens vor irreführender Darstellung. Versucht ein Wettbewerber, die nicht eingetragenen Marken von FCL so nachzuahmen, dass Kunden verwirrt werden, kann FCL auch ohne eingetragene Marke gerichtlich gegen unlauteren Wettbewerb vorgehen. (Der Nachweis des unlauteren Wettbewerbs ist jedoch aufwendiger als die Durchsetzung einer eingetragenen Marke.) Grundsätzlich verlässt sich FCL bei wichtigen Marken nicht ausschließlich auf nicht eingetragene Marken; wo immer möglich, strebt das Unternehmen eine formelle Eintragung an.
Verwendung von Markensymbolen und Branding
FCL verwendet gemäß bewährter Praxis das ™-Symbol für (noch) nicht eingetragene Marken. Sobald eine Marke offiziell eingetragen ist, wechselt FCL zum ®-Symbol, um den geänderten Status anzuzeigen. Der Missbrauch dieser Symbole ist strengstens untersagt. Das Markengesetz von 1994 verbietet ausdrücklich die Verwendung des ®-Symbols für nicht eingetragene Marken; dies ist rechtswidrig und kann eine unlautere Nachahmung oder einen Betrugsversuch darstellen. Daher weist FCL seine Marketing- und Rechtsabteilung an, die Eintragung vor der Verwendung des ®-Symbols zu prüfen und ™ oder SM (Dienstleistungsmarke) ausschließlich für nicht eingetragene Markenelemente zu verwenden. Alle Markenrichtlinien, digitalen Assets und Printmaterialien werden regelmäßig geprüft, um die korrekte Verwendung der Markensymbole sicherzustellen.
Marken-Asset-Management
FCL führt ein Register seiner Markenrechte (Markeneinträge, Firmennamen, Domainnamen, Logovarianten und Grafikelemente). Dieses Register wird im Rahmen der internen IP-Governance von FCL regelmäßig überprüft und aktualisiert (siehe unten). Jegliche Nutzung der Markenrechte von FCL durch Dritte (z. B. für Co-Branding, Partnerschaften oder autorisierte Veröffentlichungen) bedarf einer schriftlichen Lizenzvereinbarung, die Umfang und Dauer der Nutzung festlegt. Die unbefugte Nutzung der Marken von FCL oder verwechslungsähnlicher Marken ist strengstens untersagt und wird rechtlich verfolgt.
Datenbank- und Zusammenstellungsrechte
Bestimmte Datensammlungen und Inhalte auf den Websites oder Datenbanken von FCL können durch das britische Datenbankrecht (basierend auf der EU-Datenbankrichtlinie und britischen Vorschriften) geschützt sein. Nach britischem Recht ist eine Datenbank weit gefasst eine Sammlung unabhängiger Werke, Daten oder anderer Materialien, die systematisch angeordnet und einzeln zugänglich sind (z. B. ein Online-Produktkatalog, eine Preisliste oder eine technische Datenbank). Wurden erhebliche personelle, finanzielle oder technische Investitionen in die Beschaffung, Überprüfung oder Präsentation dieser Daten getätigt, genießt die Datenbank 15 Jahre Schutz ab ihrer Fertigstellung oder 15 Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem die letzte wesentliche Investition getätigt wurde.
Die Datenbanken von FCL (z. B. Kundenlisten, Produktdatensätze oder Datenbanken mit Konstruktionsspezifikationen) sind als wertvolles geistiges Eigentum geschützt. Das Unternehmen gestattet weder die vollständige noch die vollständige oder die vollständige Wiederverwendung wesentlicher Teile der geschützten Datenbanken ohne Genehmigung. Insbesondere verbieten die britischen Datenbankrechte das Kopieren oder die vollständige Wiederverwendung wesentlicher Datenbestände, es sei denn, dies geschieht mit Genehmigung oder innerhalb sehr begrenzter Ausnahmen (z. B. für Lehrzwecke oder nichtkommerzielle Forschung und unter Angabe der Quelle). Auch die wiederholte oder systematische Entnahme selbst geringfügiger Datenteile kann gegen den Sinn und Zweck des Gesetzes verstoßen, wenn sie sich kumulativ zu einem wesentlichen Datenteil summiert.
Parallel dazu kann das Urheberrecht einzelne Elemente innerhalb einer Datenbank (z. B. Fotos, Designs oder Texte) schützen, selbst wenn die Datenbank als Ganzes nicht geschützt ist. Das automatisierte Auslesen oder Kopieren von Inhalten der FCL-Website wirft daher sowohl urheberrechtliche als auch datenbankrechtliche Fragen auf. Gemäß den Richtlinien von FCL ist jede systematische Datenextraktion (Screen-Scraping, Data-Mining, Crawling oder API-Harvesting) aus den digitalen Systemen des Unternehmens ohne ausdrückliche Genehmigung untersagt. Solches Scraping stellt in der Regel eine Kopie von Inhalten dar; wird ein künstlerisches oder literarisches Werk ganz oder in wesentlichen Teilen ohne Lizenz kopiert, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. Ebenso verstößt das Kopieren oder Wiederverwenden einer Datenbank ganz oder in wesentlichen Teilen gegen die Datenbankrechte von FCL. Folglich ist das unbefugte Auslesen von Daten von der FCL-Website oder -Apps nicht gestattet. Dies umfasst das Auslesen von Texten, Bildern, technischen Daten, Kundeninformationen, Preisen oder anderen Inhalten, unabhängig davon, ob diese für kommerzielle oder akademische Zwecke ohne ausdrückliche Genehmigung erfolgen.
Zulässige Nutzung von FCL-Inhalten (Ausnahmen gemäß Fair Dealing)
FCL fördert die rechtmäßige und begrenzte Nutzung seiner Inhalte im Einklang mit den Ausnahmen des britischen Urheberrechts. Insbesondere sieht das britische Recht zur fairen Nutzung , die das Kopieren oder Zitieren von FCL-Material in bestimmten Kontexten ohne Lizenz erlauben. Privatpersonen dürfen begrenzte Abschnitte urheberrechtlich geschützter Werke von FCL für nichtkommerzielle Forschung, privates Studium, Kritik, Rezensionen oder Berichterstattung kopieren oder zitieren, sofern die Nutzung fair ist und die Quelle ordnungsgemäß angegeben wird. Beispielsweise darf ein Blogger oder Journalist kurze Auszüge von der FCL-Website oder aus Broschüren zitieren, wenn er Produkte von FCL kritisch bespricht, solange das Zitat kurz und relevant ist und die Quelle angegeben wird. Ebenso dürfen Lehrkräfte Auszüge aus veröffentlichten Artikeln oder Bildern von FCL im Rahmen der Ausnahmen für den Bildungsbereich für den Unterricht verwenden, und Studierende dürfen Kopien für das private Studium anfertigen. Diese Nutzungen dürfen nicht mit der üblichen Verwertung des Werkes durch FCL kollidieren; die Fairness wird im Einzelfall beurteilt. Zulässige Nutzungen umfassen im Allgemeinen:
- Persönliche und pädagogische Nutzung: Kopieren begrenzter Teile von FCL-Veröffentlichungen oder -Präsentationen für private Forschung, Studien oder pädagogische Kritik.
- Zitieren mit Quellenangabe: Kurze Auszüge aus FCL-Inhalten dürfen in akademischen, journalistischen oder Rezensionskontexten unter Angabe von FCL als Quelle zitiert werden. (Beispielsweise ist das Zitieren eines Absatzes aus einem FCL-Designbericht in einer Dissertation oder einem Artikel zulässig, sofern dies notwendig und ordnungsgemäß zitiert ist.)
- Nichtkommerzielle Kritik oder Berichterstattung: Die Verwendung von FCL-Materialien zur Kommentierung, Kritik oder Berichterstattung über die Arbeit von FCL in gutem Glauben. Dies kann beispielsweise das Zitieren einer Produktbeschreibung oder eines Bildes in einem Nachrichtenartikel über Fassadengestaltung umfassen.
- Archivierung und Erhaltung: Bibliotheken oder Archive dürfen unter bestimmten archivischen Ausnahmen (vorbehaltlich bestimmter Bedingungen) Kopien von FCL-Inhalten zur Erhaltung oder zum Ersatz beschädigter Kopien anfertigen.
- Inspektion oder Vorführung: Ein Kunde oder Prüfer darf ein FCL-Produkt anhand interner Handbücher oder Konstruktionszeichnungen für den vorgesehenen Zweck inspizieren oder vorführen (z. B. Fassadenmodelle), sofern dies im Rahmen der erteilten Genehmigung erfolgt und nicht weiterverbreitet wird.
Diese zulässigen Nutzungen unterliegen dem Grundsatz der Fairness – beispielsweise darf das Kopieren nur im unbedingt notwendigen Umfang erfolgen und das Original nicht ersetzen. Jede öffentlich geteilte Kopie muss einen Quellenverweis auf FCL enthalten. Selbst wenn die Nutzung von Inhalten als „angemessene Nutzung“ gilt, behält sich FCL das Recht vor, dagegen vorzugehen, falls die übliche Markterschließung von FCL dadurch beeinträchtigt würde (z. B. durch die Veröffentlichung längerer Auszüge online). Um Missverständnisse auszuschließen, empfiehlt FCL Nutzern, für jede Nutzung, die über eindeutig persönliche, nichtkommerzielle oder kurze Zitate hinausgeht, eine Genehmigung einzuholen.
FCL gewährt ausdrücklich keine weitergehende Lizenz über diese Ausnahmen hinaus. Die Nutzung von FCL-Inhalten außerhalb der oben genannten zulässigen Nutzungskontexte bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung oder einer Lizenz von FCL. Beispielsweise ist für das Anfertigen von Kopien von FCL-Handbüchern für einen Kurs, die Reproduktion von FCL-Bildern auf einer Website oder die kommerzielle Nutzung unserer Designs jeweils eine Lizenz erforderlich. Der Hinweis „Alle Rechte vorbehalten“ auf FCL-Materialien unterstreicht, dass außer in den ausdrücklich erlaubten Fällen (wie den oben genannten) kein Recht zum Kopieren oder Verbreiten gewährt wird.
Verbotene Nutzungen von FCL-Inhalten
Sofern nicht ausdrücklich oben gestattet, ist jede andere Nutzung der urheberrechtlich und designgeschützten Inhalte von FCL strengstens untersagt. Insbesondere sind die folgenden Handlungen ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von FCL nicht zulässig
- Kommerzielle Vervielfältigung oder Weiterverbreitung: Jegliche Vervielfältigung, Reproduktion oder Verbreitung von Inhalten der FCL zu kommerziellen Zwecken ist untersagt. Dies umfasst das Hochladen von Berichten, Broschüren, Bildern oder Software der FCL auf andere Websites, deren Veröffentlichung in Filesharing-Netzwerken sowie den Verkauf gedruckter oder digitaler Kopien. Beispielsweise stellt der Druck und Verkauf der gesamten Installationsanleitung der FCL eine Urheberrechtsverletzung dar.
- Öffentliche Vorführung ohne Lizenz: Das Zeigen oder Projizieren von FCL-geschützten Bildern, Videos oder Designs an öffentlichen Orten (wie Messen oder anderen öffentlichen Veranstaltungen) ohne Genehmigung ist untersagt. Ebenso ist die Übertragung oder das Streaming von FCL-Präsentationen in öffentlichen Foren verboten.
- Bearbeitung und Veränderung: Die Erstellung abgeleiteter Werke auf Grundlage von FCL-Inhalten (z. B. Übersetzungen, Bearbeitungen oder die Umwandlung von FCL-Designs in ein neues Werk) ohne Lizenz ist untersagt. Auch das Hochladen eines bearbeiteten Bildes, das ursprünglich von FCL stammt, stellt eine unerlaubte Bearbeitung dar.
- Systematische Datenextraktion und Data Scraping: Die automatisierte Erfassung von Daten oder Inhalten aus den Systemen von FCL („Web Scraping“, „Data Mining“ oder „Screen Scraping“) ohne Einwilligung ist untersagt. Wie bereits erwähnt, stellt das Kopieren des gesamten oder eines wesentlichen Teils des Inhalts der FCL-Website oder -Datenbank mithilfe von Bots oder Software eine Verletzung der Urheber- und Datenbankrechte dar. Beispielsweise ist die Verwendung eines Skripts zum Herunterladen Tausender Seiten von FCL-Designdaten oder Kundenlisten verboten.
- Entfernung von Urheberrechts- oder Markenhinweisen: Das Verändern oder Löschen von Urheberrechtshinweisen, Logos oder Wasserzeichen aus FCL-Inhalten ist untersagt. Alle FCL-Materialien tragen Hinweise oder Kennzeichen, die das Eigentum von FCL belegen; deren Entfernung oder Unkenntlichmachung stellt eine Verletzung der Rechte von FCL dar.
- Markenmissbrauch: Die unbefugte Verwendung von FCL-Marken oder -Logos erweckt den Eindruck einer Unterstützung oder Zugehörigkeit zu FCL. Dies umfasst das Anbringen des FCL-Logos auf nicht verwandten Produkten, die fälschliche Behauptung einer Partnerschaft oder die Verwendung verwechslungsähnlicher Marken.
- Umgehung technischer Schutzmaßnahmen: Jeder Versuch, den Passwortschutz, die Verschlüsselung oder andere technische Kontrollen, die FCL zum Schutz seiner Inhalte einsetzt, zu umgehen, ist untersagt. Hacking oder der illegale Zugriff auf digitale Assets von FCL verstößt gegen den Computer Misuse Act 1990 und kann auch Urheberrechte verletzen.
- Verstoß gegen die Lizenzbedingungen: Die Nutzung von FCL-lizenzierten Inhalten über den Geltungsbereich der Lizenz hinaus. Wenn FCL beispielsweise die Genehmigung zur einmaligen Verwendung eines Bildes in einer Broschüre erteilt, stellt jede darüber hinausgehende Nutzung (z. B. die Veröffentlichung im Internet oder in mehreren Publikationen) einen Lizenzverstoß dar.
Zusammenfassend ist jede Nutzung des geistigen Eigentums von FCL, die nicht unter die Ausnahme des fairen Umgangs fällt oder anderweitig lizenziert ist, untersagt . Kommerzielle Verwertung, unautorisierte Extraktion und Veränderung von Inhalten oder Daten von FCL stellen eindeutige Rechtsverletzungen dar. FCL verbietet ausdrücklich das Kopieren seiner Inhalte zum Weiterverkauf, das Veröffentlichen seiner urheberrechtlich geschützten CAD-Zeichnungen auf anderen Websites, das Auslesen seiner Datenbanken und ähnliche Aktivitäten. Diese Verbote sind gesetzlich und gemäß dieser Mitteilung durchsetzbar.
Urheberpersönlichkeitsrechte
Wie bereits erwähnt, besitzen die Autoren von FCL-Werken (auch wenn sie Angestellte sind) Urheberpersönlichkeitsrechte gemäß dem CDPA. Diese Rechte umfassen:
- Urheberschaftsrecht : Das Recht, als Urheber eines Werkes genannt zu werden, sobald es geltend gemacht wird.
- Recht auf Integrität : Das Recht, gegen eine abwertende Behandlung des Werkes Einspruch zu erheben, die die Ehre oder den Ruf des Urhebers beeinträchtigen könnte.
- Recht gegen falsche Urheberschaft : Das Recht, Widerspruch einzulegen, wenn jemand anderes fälschlicherweise als Urheber genannt wird.
- Recht auf Privatsphäre bei Fotografien/Filmen : In bestimmten Fällen hat die abgebildete Person ein Recht auf Privatsphäre in Bezug auf bestimmte Bilder.
Standardmäßig stehen diese Rechte dem Urheber zu. FCL erkennt die Urheberpersönlichkeitsrechte an und respektiert sie, verlangt jedoch als Bedingung für eine Anstellung oder einen Vertrag, dass Urheber ihre Rechte entweder zugunsten von FCL geltend machen oder schriftlich darauf verzichten. Gemäß dem CDPA (Consumer Design and Consumer Protection Act) können Urheberpersönlichkeitsrechte abgetreten werden (z. B. „Ich verzichte auf meine Urheberpersönlichkeitsrechte an diesem Werk“), ein solcher Verzicht muss jedoch schriftlich erfolgen und unterzeichnet sein . FCL holt solche unterzeichneten Verzichtserklärungen oder Zustimmungen von allen Mitwirkenden ein. Bei der Veröffentlichung oder Präsentation von Werken wird FCL die Urheber vertragsgemäß nennen (z. B. durch Nennung der Designer in den Projektcredits oder Publikationen). FCL wird ein Werk nicht absichtlich falsch zuordnen. Wird ein Werk eines Urhebers bearbeitet, vermeidet FCL abwertende Änderungen und entfernt oder ändert den Inhalt nur nach vorheriger Absprache.
Verzicht auf Urheberpersönlichkeitsrechte
Wie bereits erwähnt, sind Urheberpersönlichkeitsrechte nicht übertragbar, können aber schriftlich abgetreten werden. Die Standardverträge von FCL enthalten Klauseln, mit denen Urheber auf ihre Urheberpersönlichkeitsrechte verzichten. Jeder Verzicht gilt ausschließlich für die Nutzung des Werkes durch FCL; er kann bedingt oder auf bestimmte Werke oder Zeiträume beschränkt sein. FCL geht davon aus, dass sich der Verzicht auch auf Lizenznehmer und Rechtsnachfolger erstreckt, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Dies stellt sicher, dass FCL beispielsweise ein Werk bearbeiten oder übersetzen kann, ohne die Urheberpersönlichkeitsrechte des Urhebers zu verletzen, oder Werke unter dem Namen FCL veröffentlichen kann. FCL erfüllt die Anforderung, dass Verzichte schriftlich festgehalten werden müssen; informelle mündliche Verzichtserklärungen sind nicht rechtsverbindlich.
IP-Zuweisung und Lizenzierung
Alle im Rahmen der Geschäftstätigkeit von FCL entstehenden geistigen Eigentumsrechte müssen dokumentiert und nachverfolgt werden. Die Verträge von FCL (mit Mitarbeitern, Auftragnehmern, Beratern und Kooperationspartnern) übertragen oder lizenzieren die erforderlichen Rechte eindeutig an FCL.
- Abtretungserklärungen von Auftragnehmern und Mitarbeitern: Wie bereits erwähnt, werden Urheber- und Designrechte per schriftlichem Vertrag an FCL abgetreten. Ebenso werden alle von FCL-Mitarbeitern erstellten Patent- und Markenanmeldungen schriftlich abgetreten. Die Arbeits- und Beratungsverträge von FCL legen fest, dass im Rahmen der Tätigkeit geschaffene Schutzrechte automatisch an FCL übergehen. Diese Verträge werden, wie gesetzlich vorgeschrieben, schriftlich unterzeichnet. FCL bewahrt diese unterzeichneten Abtretungserklärungen in gesicherten Akten auf.
- Software- und Drittanbieterlizenzen: Wenn FCL kundenspezifische Software in Auftrag gibt oder Code von Drittanbietern einbindet, muss das Unternehmen die entsprechenden Lizenzen oder Eigentumsrechte sichern. FCL vermeidet es grundsätzlich, Open-Source-Software ohne vorherige Prüfung in Projekte einzubinden. Jegliche Verwendung von Open-Source- oder Drittanbieterkomponenten wird im Voraus von der Rechtsabteilung genehmigt, und die Lizenzbedingungen werden dokumentiert. (Verwendet FCL beispielsweise eine Komponente unter der GNU GPL, stellt FCL die Einhaltung der Lizenzbestimmungen sicher und trägt dies in das IP-Register ein.) FCL erwirbt oder akzeptiert keine proprietären Softwarelizenzen, die die Rechte von FCL an den Projektergebnissen einschränken würden. Alle Drittanbieterlizenzverträge werden unterzeichnet und in einem zentralen Vertragsarchiv abgelegt.
- Lizenzierung an Dritte: Wenn FCL seine geistigen Eigentumsrechte lizenziert (z. B. durch den Verkauf von Software an einen Kunden unter Lizenz oder die Überlassung der FCL-Marke an einen Partner im Rahmen eines Franchisevertrags), werden die Bedingungen in einem schriftlichen Lizenzvertrag festgelegt. Diese Lizenzen spezifizieren den Umfang (wer, wo, wie), die Laufzeit sowie etwaige Lizenzgebühren oder Beschränkungen. Jeder Verstoß des Lizenznehmers gegen die Lizenzbedingungen (z. B. die Anfertigung von mehr Kopien als erlaubt) wird als Lizenzverletzung behandelt und rechtlich verfolgt.
Kurz gesagt, verlässt sich FCL nur in sehr begrenzten, nicht kritischen Fällen auf mündliche Zusagen oder informelle Vereinbarungen. Die schriftliche Dokumentation der Eigentums- und Nutzungsrechte am geistigen Eigentum ist jederzeit erforderlich. Dies umfasst die Aufzeichnung, wie, wann und von wem jedes einzelne Schutzrecht geschaffen oder erworben wurde, sowie aller nachfolgenden Übertragungen. Sämtliche Vereinbarungen im Zusammenhang mit geistigem Eigentum (Abtretungen, Lizenzen, Verzichtserklärungen) werden gespeichert und nachverfolgt.
Interne IP-Governance-Richtlinien
FCL unterhält eine solide interne Governance, um seine IP-Rechte unternehmensweit zu verwalten und zu schützen. Diese internen Richtlinien gewährleisten, dass die IP-Rechte von FCL einheitlich dokumentiert, nachverfolgt und durchgesetzt werden. Zu den wichtigsten Governance-Elementen gehören:
- IP-Verzeichnis: FCL führt ein stets aktuelles Verzeichnis all seiner geistigen Eigentumsrechte. Dieses umfasst Angaben zu eingetragenen Rechten (Patente, Marken, Designs), nicht eingetragenen Rechten (Urheberrechte und Designrechte), Datenbankinhalten und Geschäftsgeheimnissen. Jeder Eintrag enthält den Inhaber (die jeweilige FCL-Einheit oder -Gruppe), das Entstehungs- oder Registrierungsdatum sowie die zugehörigen Dokumente (z. B. Zeichnungen, Registrierungsurkunden, Abtretungsvereinbarungen).
- Eigentumsdokumentation: Für jedes kreative Werk (z. B. ein neues Fassadendesign, ein Softwaremodul, ein Marketingmaterial) erfasst FCL den Urheber/Schöpfer und bestätigt die Eigentumsrechte des Unternehmens. Arbeits- und Auftragnehmerverträge sowie Abtretungs- und Verzichtserklärungen werden archiviert, um die Eigentumskette nachzuweisen. FCL verpflichtet Mitarbeiter und Auftragnehmer, das IP-Team über jede Entwicklung neuen geistigen Eigentums zu informieren. Dadurch wird sichergestellt, dass die Entstehungsfakten (wer, wann, was) dokumentiert werden. (Als bewährte Methode wird Urhebern empfohlen, Entwicklungsnotizen zu protokollieren und die Versionskontrolle zu nutzen, um ihre Beiträge mit einem Zeitstempel zu versehen.)
- Lizenz- und Drittanbieter-Tracking: FCL führt ein zentrales Verzeichnis aller Software- und Inhaltslizenzen. Dies umfasst proprietäre Softwarelizenzen, Open-Source-Komponenten und alle lizenzierten Inhalte (z. B. Stockfotos, Datenfeeds). Für jede Lizenz erfasst FCL die wichtigsten Bedingungen (zulässige Nutzungen, Ablaufdaten, Compliance-Verpflichtungen). Die IT- und Rechtsabteilung von FCL führt regelmäßig Audits durch, um sicherzustellen, dass die Nutzung den Lizenzen entspricht. Unerlaubte Nutzungen von Software oder Inhalten, die über die Lizenz hinausgehen (z. B. die Installation eines Programms auf zu vielen Rechnern oder die Nutzung eines Stockfotos außerhalb des Geltungsbereichs), werden erkannt und behoben. Dieses Lizenz-Tracking verhindert unbeabsichtigte Verletzungen von Rechten Dritter und gewährleistet die Lizenzverlängerung.
- Open-Source-Konformität: Angesichts der zunehmenden Verbreitung von Open-Source-Software in der Technologiebranche setzt FCL strenge Prozesse für deren Verwendung um. Gemäß den Empfehlungen bewährter Rechtspraktiken verfügt FCL über eine schriftliche Open-Source-Richtlinie und ein entsprechendes Compliance-Verfahren. Jeder Mitarbeiter oder Entwickler, der Open-Source-Software verwenden möchte, muss die Komponente zur Prüfung einreichen. Die Prüfung beurteilt die Kompatibilität mit den Projekt- und Lizenzverpflichtungen von FCL. Bei Genehmigung werden Lizenz und Version der Open-Source-Komponente dokumentiert. Die Mitarbeiter werden regelmäßig zu den Open-Source-Verpflichtungen geschult. FCL durchsucht zudem die Codebasen nach nicht gekennzeichneter Open-Source-Software, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen. Die schriftlichen Richtlinien regeln Genehmigungsprozesse, Mitarbeiterschulungen und die Lizenzverfolgung gemäß den Branchenrichtlinien. Dies verhindert die unbeabsichtigte Einbindung inkompatiblen Open-Source-Codes (der unerwünschte Verpflichtungen nach sich ziehen könnte) und gewährleistet die Konformität der FCL-Produkte.
- Dokumentation und Archivierung: Gemäß bewährter Verfahren archiviert FCL datierte Aufzeichnungen zur Entstehung von geistigem Eigentum. Dazu gehören Designskizzen, Konzeptberichte, Quellcode-Commits und Laborbücher. Diese Aufzeichnungen belegen die Originalität und das Entstehungsdatum, was in Streitfällen entscheidend sein kann. Gegebenenfalls hinterlegt FCL wichtige Werke bei Dritten (z. B. bei einem Anwalt oder mit einem digitalen Zeitstempel), um das Entstehungsdatum zu belegen. In jedem Fall werden Metadaten (Autor, Datum, Projekt) im Dokumentenmanagementsystem von FCL gespeichert. Diese sorgfältige Archivierung ist Bestandteil des IP-Auditprozesses von FCL. Beispielsweise prüft das IP-Team von FCL vor der Markteinführung eines neuen Produktdesigns, ob alle relevanten Schutzrechte (Urheberrecht, Designrecht, Patentrecht, Markenrecht) identifiziert und dokumentiert wurden.
- Mitarbeiterschulung und Sensibilisierung: FCL führt regelmäßig Schulungen zum Thema geistiges Eigentum für seine Mitarbeiter durch. Alle Mitarbeiter werden über diese Urheberrechtshinweise und die allgemeinen Verpflichtungen im Bereich des geistigen Eigentums informiert. So werden beispielsweise Designer daran erinnert, das korrekte Symbol (TM/®) in Entwürfen und Veröffentlichungen zu verwenden, und Marketingmitarbeiter werden darin geschult, Inhalte Dritter nicht ohne Genehmigung zu verwenden. Neue Mitarbeiter unterzeichnen eine Bestätigung der Richtlinien zum geistigen Eigentum, und jährlich werden Auffrischungskurse angeboten. Dadurch wird sichergestellt, dass jeder bei FCL weiß, wie geistiges Eigentum zu respektieren ist und die internen Verfahren einhält.
Durch die verpflichtende schriftliche Dokumentation und Genehmigung in jedem Arbeitsschritt minimiert FCL das Risiko des Verlusts von Rechten an geistigem Eigentum (beispielsweise durch versehentliche Veröffentlichung ohne Urheberrechtsvermerk) und gewährleistet die Einhaltung des CDPA. Wie ein Leitfaden feststellt, erfordert ein starker Schutz die schriftliche Dokumentation der Entstehung von geistigem Eigentum und die Verwendung von Verträgen zur Klärung der Eigentumsverhältnisse – genau wie es FCL umsetzt.
Durchsetzung der geistigen Eigentumsrechte von FCL
FCL wird seine Rechte an geistigem Eigentum aktiv durchsetzen, um das Geschäft und die Marke des Unternehmens zu schützen. FCL hat ein Verfahren zur Durchsetzung dieser Rechte eingerichtet, um Verstöße oder mutmaßliche Verstöße gegen seine Schutzrechte zu ahnden.
Meldung von Rechtsverletzungen: Sollten Sie Kenntnis von einer tatsächlichen oder potenziellen Verletzung der geistigen Eigentumsrechte von FCL erlangen, benachrichtigen Sie FCL bitte umgehend. Meldungen können per E-Mail an legal@facadecreations.com oder ip@facadecreations.com werden (alternativ per Post an die Rechtsabteilung von FCL an deren registrierter Adresse). Die Meldung sollte Einzelheiten der vermuteten Rechtsverletzung enthalten (Art des Verstoßes, Datum der Beobachtung, Kopien oder Links zum rechtsverletzenden Material usw.). FCL behandelt alle Meldungen vertraulich und wird diese umgehend untersuchen.
Untersuchungsverfahren: Nach Eingang einer Meldung über eine Urheberrechtsverletzung prüft das Rechtsteam von FCL die Beweislage. Erscheint der Anspruch begründet (beispielsweise wenn die gemeldeten Inhalte eindeutig Urheberrechte oder Markenrechte von FCL ohne Genehmigung verwenden), ergreift FCL entsprechende Maßnahmen. Zu den ersten Schritten gehören die Ermittlung des Rechtsverletzers, die Prüfung etwaiger anwendbarer Lizenzen oder Ausnahmen sowie die Beurteilung der wirtschaftlichen Auswirkungen auf FCL. FCL kann vom Melder zusätzliche Informationen anfordern oder eigene Recherchen durchführen.
Unterlassungsaufforderung und Rechtsbehelfe: Stellt FCL eine Urheberrechtsverletzung fest, versendet das Unternehmen in der Regel zunächst ein formelles Unterlassungsschreiben an den Verletzer. Dieses Schreiben fordert die sofortige Einstellung der rechtsverletzenden Nutzung sowie die Vernichtung oder Rückgabe aller unautorisierten Kopien. Der Verletzer wird darin über die Rechte von FCL informiert und gegebenenfalls auf das einschlägige Recht verwiesen. In vielen Fällen führt diese Aufforderung zur Beendigung der Rechtsverletzung ohne gerichtliche Auseinandersetzung. Kommt der Verletzer der Aufforderung nicht nach, kann FCL weitere rechtliche Schritte einleiten. Zu den Rechtsbehelfen bei Urheberrechtsverletzungen in Großbritannien gehören einstweilige Verfügungen (ein Gerichtsbeschluss, der weitere Rechtsverletzungen untersagt), Schadensersatz oder die Herausgabe des Gewinns für entstandene Verluste sowie die Herausgabe der rechtsverletzenden Kopien. FCL sichert sich grundsätzlich Beweismaterial für die Rechtsverletzung (z. B. Screenshots von rechtsverletzenden Websites, physische Muster, Zeitleisten), um rechtliche Schritte zu unterstützen. In schwerwiegenden Fällen holt FCL Rechtsberatung ein und kann Klage vor britischen Zivilgerichten erheben (z. B. vor dem High Court oder dem Intellectual Property Enterprise Court für kleinere Streitwerte). Gerichte erlassen häufig einstweilige Verfügungen und sprechen Schadensersatz zu, wenn geistige Eigentumsrechte verletzt werden.
Rechtsstreitigkeiten im Bereich des geistigen Eigentums: FCL behält sich alle Rechte vor, bei vorsätzlicher oder wiederholter Verletzung rechtliche Schritte einzuleiten. Nach britischem Recht kann die Verletzung von Marken, Designs oder Urheberrechten sogar eine Straftat darstellen, wenn sie zum Zwecke des kommerziellen Gewinns erfolgt. Rechtsverletzer können zudem gemäß dem Markengesetz (Trade Marks Act) oder dem CDPA (Customs and Protection of Property Act) zu Schadensersatz verpflichtet werden. FCL wird nicht zögern, zivil- oder strafrechtliche Schritte gegen Fälscher, Schmuggler oder andere böswillige Rechtsverletzer einzuleiten. FCL kann gegebenenfalls mit Behörden (wie dem Gewerbeaufsichtsamt oder der Grenzpolizei) zusammenarbeiten, um die Einfuhr von rechtsverletzenden Waren zu unterbinden.
Alternative Streitbeilegung: In weniger konfliktgeladenen Fällen bietet FCL an, Streitigkeiten über geistiges Eigentum durch Verhandlung oder Mediation statt vor Gericht beizulegen. Hat beispielsweise jemand versehentlich Material von FCL verwendet, ohne dies zu bemerken, kann FCL gegen Gebühr eine rückwirkende Lizenz erteilen oder eine Zusicherung einholen, den Verstoß nicht zu wiederholen. Jede solche Einigung erfordert jedoch die Anerkennung der Rechte von FCL und häufig einen formellen Lizenzvertrag.
Zoll- und Grenzschutzmaßnahmen: Besteht für FCL der Verdacht, dass importierte Waren ihre Design- oder Markenrechte verletzen, kann das Unternehmen die Zollbehörden einschalten (das britische Patentamt kann mit der britischen Steuerbehörde HMRC zusammenarbeiten, um gefälschte Importe zu beschlagnahmen). FCL dokumentiert seine eingetragenen Rechte, damit der Zoll bei der Einfuhr urheberrechtsverletzender Kopien nach Großbritannien einschreiten kann.
Bei allen Durchsetzungsmaßnahmen strebt FCL Gründlichkeit und Fairness an und gibt mutmaßlichen Rechtsverletzern Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Richtlinie von FCL ist jedoch eindeutig: Die unbefugte Nutzung des geistigen Eigentums wird rechtliche Schritte nach sich ziehen. Im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben wird FCL alle zur Verfügung stehenden Mittel – Unterlassungsklagen, Schadensersatz und behördliche Anordnungen – ausschöpfen, um Rechtsverletzungen zu unterbinden. Beispielsweise kann ein Inhaber von Schutzrechten in Großbritannien, wie in den Richtlinien erläutert, eine Unterlassungserklärung versenden, finanziellen Schadensersatz fordern und gerichtliche Anordnungen zur Verhinderung der weiteren Nutzung erwirken. FCL hält sich an diese Vorgehensweise.
Wenn Ihnen eine Verletzung der Rechte von FCL vorgeworfen wird, sollten Sie die Mitteilung ernst nehmen. In den Schreiben von FCL werden die verletzten Rechte und die erforderlichen Maßnahmen (in der Regel die sofortige Einstellung) genau aufgeführt. Das Ignorieren einer Mitteilung zum Schutz geistigen Eigentums kann zu einem Versäumnisurteil und zur Übernahme der Anwaltskosten führen. FCL kann außerdem Mitteilungen über Rechtsverletzungen gemäß dem Urheberrechtsgesetz von 1988 (Copyright, Designs and Patents Act 1988) weiterverfolgen. Dieses Gesetz verpflichtet Rechtsverletzer, die Nichtverletzung zu bestätigen, andernfalls drohen ihnen Strafen.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Diese Nutzungsbedingungen und alle daraus oder aus der Nutzung des geistigen Eigentums von FCL entstehenden Streitigkeiten unterliegen dem Recht von England und Wales. Gerichtsstand für alle diesbezüglichen Verfahren sind ausschließlich die Gerichte von England und Wales. FCL und alle Nutzer der Inhalte von FCL unterwerfen sich dieser Gerichtsbarkeit.
Änderungen und Aktualisierungen
FCL überprüft diesen Urheberrechts- und IP-Hinweis regelmäßig (mindestens jährlich) und aktualisiert ihn, um Änderungen in Gesetzen, Geschäftspraktiken oder Technologien Rechnung zu tragen. Nutzern und Kooperationspartnern wird empfohlen, die jeweils aktuelle Version auf der FCL-Website einzusehen. Die fortgesetzte Nutzung der Inhalte von FCL setzt die Zustimmung zu den aktualisierten Bedingungen voraus. Im Falle von Widersprüchen zwischen einer älteren und einer neueren Version ist die jeweils aktuelle Version maßgebend.
Compliance- und Kontaktinformationen
FCL verpflichtet sich zur uneingeschränkten Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen. Alle Mitarbeiter, Auftragnehmer und Partner müssen die in dieser Bekanntmachung festgelegten Anforderungen befolgen. Verstöße können disziplinarische oder rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das interne IP-Team von FCL ist für die Überwachung der Einhaltung, die Durchführung von Audits und die Beratung zuständig.
Bei Fragen zu dieser Mitteilung oder wenn Sie die Erlaubnis zur Nutzung des geistigen Eigentums von FCL benötigen, kontaktieren Sie uns bitte. Um Urheberrechtsverletzungen zu melden oder Lizenzinformationen anzufordern, wenden Sie sich bitte an info@facadecreations.co.uk. Bitte geben Sie relevante Details und Verweise auf die betreffenden FCL-Inhalte an. FCL wird Anfragen umgehend beantworten und Sie gegebenenfalls bei der Erlangung von Rechten oder Lizenzen unterstützen.
Gültig ab: [Monat, Jahr]. Alle hier nicht ausdrücklich gewährten Rechte bleiben Façade Creations Limited vorbehalten.
Gerichtsstand: Diese Mitteilung und alle hierin beschriebenen geistigen Eigentumsrechte unterliegen dem Recht von England und Wales und sind nach diesem durchsetzbar. Für alle Streitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte von England und Wales zuständig.
Bestätigung: Durch den Zugriff auf oder die Nutzung von Materialien auf der Website von Façade Creations Limited oder den Erhalt von urheberrechtlich geschützten oder markenrechtlich geschützten Materialien bestätigen Sie, dass Sie diesen Urheberrechts- und Schutzrechtshinweis gelesen und verstanden haben und ihm zustimmen.
Kontaktieren Sie uns
Sollten Sie Fragen oder Bedenken bezüglich dieser Richtlinie haben, kontaktieren Sie uns bitte.
Unsere Kontaktdaten lauten:
- E-Mail: info@facadecreations.co.uk
- Postanschrift: 124 City Road, London, EC1V 2NX, Vereinigtes Königreich
- Telefon: +44 (0)116 289 3343
Wir werden unser Bestes tun, um umgehend zu antworten und auf Ihre Anliegen einzugehen.
Letzte Aktualisierung: Oktober 2025















